Die vollständige Einbürgerungs-Mappe für Berlin und Hamburg

Alle Unterlagen, richtige Reihenfolge, verständlich erklärt. Auf Deutsch fürs Amt, geführt auf Türkisch, Arabisch oder Englisch. 39 Euro einmalig.

Alle Unterlagen für deinen Einbürgerungsantrag in Berlin oder Hamburg: Checkliste, Schritt für Schritt Anleitung und Formular-Hilfe. Auf Deutsch, Türkisch, Arabisch oder Englisch. 39 Euro einmalig.

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Was in der Mappe steckt

Was es kostet

Wer dahinter steht

Zahlen und Fakten zur Einbürgerung in Berlin und Hamburg

Diese Seite gibt eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Alle Zahlen stammen von den zuständigen Ämtern, dem Gesetz oder der amtlichen Statistik. Prüfe vor deinem Antrag immer die Seite deiner Behörde, weil sich Regeln ändern.

Stand: 18.08.2026

1. Einbürgerung ist so gefragt wie nie.

2025 wurden in Deutschland 332.500 Menschen eingebürgert. Das sind 14 Prozent mehr als 2024 (292.000). Im selben Jahr gingen 467.400 Anträge ein, erledigt wurden 371.100 Verfahren. Wer 2025 eingebürgert wurde, lebte im Schnitt 12,4 Jahre in Deutschland.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 186 vom 03.06.2026

2. In Berlin entscheidet eine Behörde, in Hamburg eine Abteilung.

Seit dem 1. Januar 2024 bearbeitet in Berlin das Landesamt für Einwanderung (LEA) alle Einbürgerungen, vorher waren es die Bezirke. Das LEA hat dabei über 40.000 offene Vorgänge übernommen und bekommt seitdem bis zu 1.000 Anträge pro Woche. In Hamburg ist die Einbürgerungsabteilung im Amt für Migration zuständig, sie gehört zur Behörde für Inneres und Sport.

Quellen: Landesamt für Einwanderung Berlin, Stand 01.08.2025 · Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026

3. Beide Städte wollen den Antrag online.

Berlin bittet darum, Anträge nach den §§ 8, 9 und 10 StAG „nur noch online zu stellen“. Anträge per Brief werden laut LEA „nur nachrangig bearbeitet“. Hamburg schreibt: „Wir bitten Sie, Ihren Einbürgerungsantrag online zu stellen“, und weist darauf hin, dass ein anderer Weg die Bearbeitungszeit verlängern kann. Beide Städte haben vor dem Antrag einen Quick-Check, mit dem du deine Voraussetzungen prüfst.

Direkt zum Quick-Check: Berlin · Hamburg

Quellen: Landesamt für Einwanderung Berlin, Stand 01.08.2025 · Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026

4. Die Gebühr ist in Berlin und Hamburg gleich hoch.

255,00 Euro pro erwachsener Person. Für Kinder, die zusammen mit den Eltern eingebürgert werden, 51,00 Euro pro Kind. Hamburg nennt hier „minderjährige Kinder“, Berlin „Kinder unter 16 Jahren, die zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil einen Antrag stellen“. In Hamburg wird die Gebühr direkt bei der Antragstellung fällig, im Onlinedienst per PayPal oder Kreditkarte. Dazu kommt der Einbürgerungstest mit 25,00 Euro.

Quellen: Service Berlin, 2026 · Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026 · BAMF, 2026

5. Hamburg nennt eine Dauer, Berlin nicht.

Hamburg schreibt offen: „Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als vierzehn Monate.“ Berlin nennt keine Zahl. Das LEA sagt dazu: „Leider können wir dennoch keine konkrete Prognose geben, wann die restlichen Alt-Anträge zum Abschluss kommen werden.“ Wie schnell Berlin arbeitet, zeigen die Fallzahlen: 2023 rund 9.000 Einbürgerungen, 2024 fast 22.000, und vom 1. Januar bis Mitte Dezember 2025 nach Angaben des LEA 37.877.

Quellen: Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026 · Landesamt für Einwanderung Berlin, Stand 01.08.2025 · Tagesspiegel, 02.01.2026

6. Fünf Jahre sind die Regel. Die Drei-Jahres-Abkürzung gibt es nicht mehr.

Für die Einbürgerung nach § 10 StAG brauchst du in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Die 2024 eingeführte Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde gestrichen. Der Bundestag beschloss das am 8. Oktober 2025 mit 450 Ja-Stimmen, 134 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen, in Kraft seit dem 30. Oktober 2025. Im Gesetzestext steht § 10 Absatz 3 StAG heute als „weggefallen“. Eine andere Drei-Jahres-Regel gilt weiter: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen können sich nach § 9 StAG nach drei Jahren Aufenthalt einbürgern lassen, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht.

Quellen: § 10 StAG, gesetze-im-internet.de · § 9 StAG, gesetze-im-internet.de · Deutscher Bundestag, 08.10.2025 · asyl.net, 10.11.2025

7. Der alte Pass darf bleiben.

Seit dem 27. Juni 2024 gilt: „Seit dem 27.06.2024 werden alle Staatsangehörigen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.“ Du musst deine bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung also nicht mehr aufgeben. Ob dein Herkunftsstaat das ebenfalls erlaubt, entscheidet dieser Staat selbst.

Quellen: Auswärtiges Amt, Stand 20.10.2025 · § 10 StAG, gesetze-im-internet.de

8. Sprache B1, Test mit 33 Fragen, und in Hamburg ein Lebenslauf.

Verlangt wird Deutsch auf Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Der Einbürgerungstest hat 33 Fragen, du hast 60 Minuten Zeit und musst mindestens 17 Fragen richtig beantworten. Dazu kommen in beiden Städten Pass, Aufenthaltsnachweis, Meldebestätigung, Personenstandsurkunden wie die Geburtsurkunde und Nachweise über Einkommen, Miete und Versicherung. Hamburg führt seine Unterlagenliste mit einem Punkt an, den viele übersehen: einem tabellarischen Lebenslauf. Beide Ämter fordern im Verfahren weitere Unterlagen nach, Berlin nennt diesen Punkt in der Liste sogar ausdrücklich „Weitere Unterlagen“.

Quellen: BAMF, 2026 · Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026 · Service Berlin, 2026

Die Mappe für Berlin und Hamburg bündelt genau diese Vorgaben in einer geführten Reihenfolge, inklusive dem tabellarischen Lebenslauf, den Hamburg in seiner Unterlagenliste an erster Stelle nennt. Einmalig 39 Euro.

In Hamburg gibt es ehrenamtliche Einbürgerungslotsen. Sie beraten kostenlos, unter anderem auf Türkisch, Arabisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch, Englisch, Serbokroatisch und Persisch.

Quelle: Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026

Häufige Fragen

Für wen ist die Mappe?

Für alle, die in Berlin oder Hamburg die Einbürgerung beantragen und ihre Unterlagen sortiert haben wollen. Die Anleitung bekommst du auf Deutsch, Türkisch, Arabisch oder Englisch. Die Unterlagen selbst reichst du auf Deutsch beim Amt ein.

Welche Städte gibt es?

Berlin und Hamburg. Für jede Stadt gibt es eine eigene Checkliste, weil die Ämter unterschiedliche Unterlagen verlangen.

Wann bekomme ich die Mappe?

Binnen 7 Tagen nach dem Kauf, als PDF per E-Mail.

Was, wenn sie mir nicht hilft?

14 Tage Geld zurück. Eine formlose E-Mail genügt, du musst nichts begründen.

Was kostet die Einbürgerung in Berlin und Hamburg?

Die Gebühr beim Amt beträgt 255,00 Euro pro erwachsener Person. Für Kinder, die mit den Eltern eingebürgert werden, sind es 51,00 Euro pro Kind. Die Beträge sind in Berlin und Hamburg gleich (Quellen: Service Berlin, 2026 · Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026). Dazu kommt der Einbürgerungstest mit 25,00 Euro (Quelle: BAMF, 2026). Kosten für Sprachkurs, Zertifikat oder Urkunden aus dem Herkunftsland kommen je nach Fall dazu.

Wie lange dauert die Einbürgerung in Berlin und Hamburg?

Hamburg nennt eine Zahl: „Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig in der Regel mehr als vierzehn Monate“ (Quelle: Behörde für Inneres und Sport Hamburg, 2026). Berlin nennt keine Dauer. Das Landesamt für Einwanderung schreibt, es könne „keine konkrete Prognose geben“, und verweist auf über 40.000 alte Vorgänge, die es Anfang 2024 von den Bezirken übernommen hat (Quelle: Landesamt für Einwanderung Berlin, Stand 01.08.2025). Plane also mit mehreren Monaten bis über ein Jahr. Was du selbst beeinflussen kannst: online statt per Brief einreichen und die Unterlagen von Anfang an vollständig hochladen.

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit abgeben?

Nein. Seit dem 27. Juni 2024 werden laut Auswärtigem Amt „alle Staatsangehörigen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert“ (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand 20.10.2025). Deutschland verlangt die Aufgabe also nicht mehr. Wichtig: Manche Herkunftsstaaten entziehen ihre Staatsangehörigkeit trotzdem automatisch. Frag das bei deiner Botschaft oder deinem Konsulat nach.

Reichen drei Jahre Aufenthalt für die Einbürgerung?

In der Regel nein. Seit dem 30. Oktober 2025 gilt für die Einbürgerung nach § 10 StAG wieder eine Mindestzeit von fünf Jahren. Die Verkürzung auf drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen wurde vom Bundestag am 8. Oktober 2025 gestrichen (Quellen: Deutscher Bundestag, 08.10.2025 · asyl.net, 10.11.2025). Eine Ausnahme bleibt: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Deutschen können nach § 9 StAG schon nach drei Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht (Quelle: § 9 StAG, gesetze-im-internet.de).

Hinweis: Die Mappe ist eine Orientierungshilfe und eine Checkliste. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Auskunft der zuständigen Behörde. Über deinen Antrag entscheidet allein die Einbürgerungsbehörde.

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