Mit LebenslaufHeld erfasst du deine Bewerbungen und erstellst daraus einen Nachweis der Eigenbemühungen als PDF für Agentur für Arbeit oder Jobcenter.
Der Bewerbungs-Tracker von LebenslaufHeld erstellt aus deinen erfassten Bewerbungen automatisch einen Nachweis der Eigenbemühungen als PDF (den Bewerbungsnachweis), fertig zum Hochladen oder Ausdrucken für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Eine Vorlage zum manuellen Ausfüllen brauchst du dafür nicht, der Tracker übernimmt Tabelle, Kopfdaten und Unterschriftsfeld. Der Tracker und das Nachweis-PDF mit dem Hinweis „Erstellt mit LebenslaufHeld.de“ sind kostenlos, ohne Abo. Das PDF ohne diesen Hinweis kostet optional 1 Credit. Für beide PDF-Versionen brauchst du ein kostenloses Konto.
Du trägst jede Bewerbung mit Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und Rückmeldung in ein einziges Formular ein. Über einen Zeitraum-Filter wählst du, welcher Abschnitt ins PDF soll, zum Beispiel der aktuelle Monat, die letzten 30 Tage oder ein frei wählbarer Zeitraum. Mit einem Klick lädst du den fertigen Nachweis herunter, direkt zur Vorlage bei deiner Vermittlungsfachkraft. Los geht es im kostenlosen Bewerbungs-Tracker. Und wenn dir noch Bewerbungen für den Nachweis fehlen: Die kostenlose Stellensuche zeigt dir aktuelle Stellen aus der Jobbörse der Bundesagentur, passend zu deinem Lebenslauf.
Ratgeber: Eigenbemühungen nachweisen
Stand: August 2026. Zuletzt geprüft am 26. August 2026: §§ 15, 15a, 31a und 31b SGB II und die FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Grundsicherungsreform.

Die fünf Felder Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und Rückmeldung sind keine gesetzliche Pflichtliste, sondern eine praktische Übersicht. Was dein Jobcenter oder deine Agentur für Arbeit konkret von dir verlangt, steht in deiner eigenen Eingliederungsvereinbarung oder deinem Kooperationsplan.
1.052.000 Menschen bezogen im Juni 2026 Arbeitslosengeld I, 3.804.000 waren erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte.¹ Für beide Gruppen gilt: Bewerbungsbemühungen sind Pflicht, eine bundesweit einheitliche Liste von Pflichtangaben schreibt das Gesetz aber nicht vor.
Bei Arbeitslosengeld I verlangt § 138 Abs. 4 SGB III, dass Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzen, insbesondere durch die Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung.² Wie viele Bewerbungen in welcher Häufigkeit und Form nachzuweisen sind, legt nicht der Gesetzestext selbst fest, sondern die individuelle Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III, ersatzweise ein Verwaltungsakt der Agentur für Arbeit.³
Bei Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung übernimmt der Kooperationsplan nach § 15 SGB II diese Funktion: Er hält fest, welche Eigenbemühungen die leistungsberechtigte Person mindestens unternehmen und nachweisen muss.⁴ Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des SGB II, in Kraft seit dem 1. Juli 2026, muss das Jobcenter dabei konkreter werden als vorher.⁵ Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt klar: „Sind z. B. Bewerbungen festgehalten, werden aber nicht erbracht, bestimmt künftig das Jobcenter, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind und wie das nachzuweisen ist."⁶ Pauschale Formulierungen wie „ausreichende Bewerbungsbemühungen" reichen damit nicht mehr aus.
Das amtliche BA-Formular „Nachweis von Eigenbemühungen" fragt beispielhaft nur drei Angaben ab: Monat, Arbeitgeber und Tätigkeit.⁷ Maßgeblich ist für dich trotzdem immer der eigene Bescheid, die eigene Eingliederungsvereinbarung oder der eigene Kooperationsplan, nicht eine allgemeine Liste aus dem Internet.
Bei Arbeitslosengeld I droht eine Sperrzeit von zwei Wochen, wenn du die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen trotz Belehrung über die Rechtsfolgen nicht nachweist.⁸ Andere Tatbestände wie eine Arbeitsaufgabe reichen bis zu zwölf Wochen, ein fehlender Nachweis kostet also real Zeit und Geld.
Bei Bürgergeld beziehungsweise der Grundsicherung gilt ein anderes Modell: Wer geforderte Eigenbemühungen trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung nicht nachweist, begeht eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II.⁹ Die Folge: Das Grundsicherungsgeld wird um 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt.¹⁰ Die Kürzung dauert seit dem 1. Juli 2026 in der Regel drei Monate.¹¹ Sie endet früher, sobald die Person ihre Pflichten wieder erfüllt. Frühestens aber nach einem Monat.¹⁰ ¹¹
Die Rechtslage im Detail, mit allen Paragraphen: Ratgeber: Eigenbemühungen nachweisen.
Für den Lebenslauf selbst, den du als Eigenbemühung nachweist: Lebenslauf fürs Arbeitsamt: Vorlage und Muster.
Bevor du ihn einreichst: Mit dem kostenlosen ATS-Check prüfst du ohne Anmeldung, ob ein Bewerbungssystem den Lebenslauf technisch lesen kann.
Ja. Bewerbungen erfassen, Zeitraum filtern und das Nachweis-PDF mit dem Hinweis „Erstellt mit LebenslaufHeld.de“ herunterladen kostet nichts, es gibt kein Abo. Willst du das PDF ohne diesen Hinweis, kostet es 1 Credit, und Credits gibt es einmalig schon ab 2,99 €. Erfassen kannst du deine Bewerbungen zunächst ohne Konto in diesem Browser. Für beide PDF-Versionen und das dauerhafte Speichern brauchst du ein kostenloses Konto.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht, genau dieses Formular zu verwenden. Falls deine Vermittlungsfachkraft es ausdrücklich verlangt, kannst du es direkt bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen, unser Nachweis-PDF deckt dieselben Bewerbungsdaten in einer eigenen, übersichtlichen Tabelle ab.
Das amtliche BA-Formular reichst du über die BA-mobil-App direkt bei deiner Vermittlungsfachkraft ein. Akzeptiert deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter stattdessen eine formlose Liste, entscheidet das im Einzelfall die Vermittlungsfachkraft, maßgeblich bleiben dein Bescheid oder Kooperationsplan. Unser Nachweis-PDF kannst du auf demselben Weg einreichen, den genauen Kanal klärst du am besten direkt mit deiner Vermittlungsfachkraft.
Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und die Rückmeldung, falls schon eine da ist, optional dazu eine Notiz und deine Kundennummer für den PDF-Kopf. Das sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Felder, sondern eine praktische Übersicht, die mehr Kontext liefert als das amtliche Formular mit nur drei Spalten.
Ja, der Tracker unterscheidet nicht zwischen den Leistungsarten. Du trägst deine Bewerbungen unabhängig davon ein, ob dein Nachweis auf einer Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III (Arbeitslosengeld I) oder einem Kooperationsplan nach § 15 SGB II (Bürgergeld/Grundsicherung) beruht. Welche der beiden Grundlagen für dich gilt, steht in deinem eigenen Bescheid.
Nicht der Tracker und nicht eine allgemeine Liste aus dem Internet, sondern deine individuelle Eingliederungsvereinbarung oder dein Kooperationsplan. Seit der Reform vom 1. Juli 2026 muss das Jobcenter darin konkret festlegen, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum und in welcher Form nachzuweisen sind, vage Formulierungen reichen nicht mehr aus.
Akademiker · Krankenpflege · Erzieher · Bürokauffrau · Softwareentwickler · Alle Berufe & Situationen →
Schüler · Ausbildung · Berufseinstieg · Quereinstieg · Wiedereinstieg · Bewerben mit 50+
Lebenslauf-Vorlagen · Lebenslauf-Beispiele · Lebenslauf prüfen · ATS-Check · Stellenanzeige prüfen · Bewerbungs-Tracker
Anschreiben · Lücken im Lebenslauf · Lebenslauf in Österreich · Lebenslauf in der Schweiz · Bewerbungs-Blog · Alle Themen A–Z →
Zur Startseite · Alle Berufe · Vorlagen · Blog · FAQ