Ein Lebenslauf für Österreich ist tabellarisch und umfasst nach Angaben des AMS ein bis maximal zwei A4-Seiten. Ein Bewerbungsfoto ist üblich, verpflichtend ist es nicht.
Du bewirbst dich in Österreich und fragst dich, ob dein deutscher Lebenslauf so durchgeht. Meistens ja. Der Aufbau ist derselbe: tabellarisch, neueste Station zuerst. Vier Stellen solltest du trotzdem anfassen, sonst sieht man den Unterlagen sofort an, dass sie aus Deutschland kommen.
Für jeden Punkt auf dieser Seite steht die Quelle dabei, meist das Arbeitsmarktservice (AMS) oder die Arbeiterkammer (AK). Die vollständige Liste steht unten. Den Lebenslauf selbst baust du direkt hier: Editor kostenlos öffnen, ohne Konto.
Stand: August 2026. Geprüft am 24. August 2026: die Angaben von AMS und Arbeiterkammer zu Länge und Foto, § 39 Angestelltengesetz sowie die Titel-Regel auf oesterreich.gv.at.
So sieht ein Lebenslauf aus, der auf österreichische Gepflogenheiten eingestellt ist. Das Muster zeigt eine frei erfundene Person, kein echter Mensch, keine echte Firma.

Die Person, die Firmen und alle Kontaktdaten im Muster sind frei erfunden. Übernimm die Struktur, nicht die Inhalte.
Das AMS empfiehlt ein professionelles Bewerbungsfoto und beschreibt es genau: circa 4,5 cm mal 6,0 cm, Hochformat im Verhältnis 3:4 oder 4:5, mindestens 600 mal 800 Pixel für die digitale Bewerbung und mindestens 300 dpi für den Druck.² Platz ist oben rechts oder oben links auf der ersten Seite des Lebenslaufs, in unmittelbarer Nähe von Name und Kontaktdaten. Wer ein Deckblatt nutzt, setzt das Foto dorthin statt in den Lebenslauf.²
Auch die Arbeiterkammer rät dazu: „Fügen Sie Ihrem Lebenslauf ein passendes Foto hinzu."⁴ Eine Pflicht ist das nicht. Das AMS hält für die Bewerbungsmappe fest, dass ein Foto nicht verpflichtend ist und Bewerberinnen und Bewerber selbst entscheiden.³ Und nach dem Gleichbehandlungsgesetz darf kein Arbeitgeber auf ein Foto in den Bewerbungsunterlagen bestehen.¹
Praktisch heißt das: Wenn dein Lebenslauf bisher ohne Foto ausgekommen ist, ergänze für Österreich eines. Worauf es beim Bild ankommt, steht im Ratgeber Bewerbungsfoto.
In Österreich werden akademische Grade im Namen geführt, und die Reihenfolge ist amtlich geregelt: „Mag.", „Dr." und „Dipl.-Ing." („DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.⁵
Für deinen Lebenslauf heißt das: Der Grad gehört in den Namenskopf, nicht nur in den Ausbildungsteil. Ein Magister oder Doktor steht davor, ein Bachelor oder Master dahinter.
Hier liegt der größte inhaltliche Unterschied. In Österreich heißt das Papier Dienstzeugnis, und der gesetzliche Anspruch ist enger. § 39 Angestelltengesetz verpflichtet den Arbeitgeber, bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art der Dienstleistung auszustellen.⁶
Eine Bewertung von Leistung und Verhalten gehört nicht dazu. Die Arbeiterkammer hält fest, dass kein Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis mit Bewertung besteht. Das einfache Dienstzeugnis nennt allgemeine Angaben zur Person, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der Tätigkeit.⁷
Dazu kommt eine harte Grenze: Eintragungen und Anmerkungen im Zeugnis, durch die dem Angestellten die Erlangung einer neuen Stelle erschwert wird, sind unzulässig.⁶ Die Arbeiterkammer formuliert es so, dass das Zeugnis in Inhalt und Form nichts enthalten darf, was das Erlangen einer neuen Stelle erschwert.⁷
Für die Bewerbung folgt daraus zweierlei. Erstens: Leg deine deutschen Arbeitszeugnisse ruhig bei, die Arbeiterkammer nennt Firmenzeugnisse ausdrücklich als Teil der Unterlagen.⁴ Zweitens: Verlass dich im Lebenslauf nicht darauf, dass eine Zeugnisnote für dich spricht. Schreib deine Ergebnisse in die Stationen selbst. Was in ein Zeugnis gehört, steht im Ratgeber Zeugnisse.
Das AMS nennt ein bis maximal zwei A4-Seiten.¹ Die Arbeiterkammer formuliert es knapper: „Der Lebenslauf hat bestenfalls eine, höchstens 2 Seiten."⁴ Beide setzen die tabellarische Form voraus, die AK schreibt: „Der Lebenslauf soll in tabellarischer Form geschrieben werden."⁴
Die Reihenfolge kennst du: persönliche Daten oben, dann beruflicher Werdegang sowie Ausbildungen und Praktika, jeweils das Aktuellste zuerst, danach Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten.¹ Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit kannst du angeben, musst du aber nicht.¹
Wie viel wirklich auf zwei Seiten passt, steht im Ratgeber Lebenslauf-Länge.
Das AMS beschreibt für die Bewerbungsmappe eine feste Reihenfolge: Bewerbungsschreiben (Pflicht, maximal eine Seite), Deckblatt (optional), Profilblatt (optional, maximal eine Seite), Lebenslauf (Pflicht, maximal zwei Seiten), Motivationsschreiben (optional, maximal eine Seite) und die Anhänge.³
Die Anhänge sind Pflicht: Zeugnisse deiner höchsten Schulbildung sowie Nachweise über Weiterbildungen, freiwillige Tätigkeiten, Praktika oder Nebentätigkeiten, sofern sie für die Stelle relevant sind.³ Bei der digitalen Bewerbung wird das Anschreiben laut AMS direkt in die E-Mail kopiert und ist damit kein Bestandteil der Mappe. Als maximale Dateigröße nennt das AMS 2 MB.³
In Österreich muss das Gehalt schon im Inserat stehen. Die Wirtschaftskammer fasst zusammen, dass seit 1. März 2011 in Stelleninseraten das kollektivvertragliche Mindestentgelt für die ausgeschriebene Stelle anzugeben ist, und dass die Pflicht Arbeitgeber wie Vermittler trifft. Erfasst ist jede Art von interner und externer Veröffentlichung.¹⁰
Du kennst die Untergrenze also, bevor du dich bewirbst. Deine Gehaltsvorstellung im Anschreiben musst du damit nicht ins Blaue formulieren.
Du musst deinen Lebenslauf also nicht neu schreiben. Foto, Titel-Schreibweise und die Erwartung ans Zeugnis anpassen reicht in den meisten Fällen.
Üblich ja, Pflicht nein. AMS und Arbeiterkammer raten zum Bewerbungsfoto, das AMS beschreibt Format und Platzierung im Detail. Gleichzeitig hält das AMS fest, dass ein Foto nicht verpflichtend ist und dass nach dem Gleichbehandlungsgesetz kein Arbeitgeber darauf bestehen darf.
Ein bis maximal zwei A4-Seiten. Das AMS nennt diese Spanne, die Arbeiterkammer schreibt bestenfalls eine, höchstens zwei Seiten. Beide gehen von der tabellarischen Form aus.
Mag., Dr. und Dipl.-Ing. beziehungsweise DI stehen vor dem Namen, alle übrigen akademischen Grade dahinter. Das ist in Österreich amtlich geregelt, der Grad gehört also in den Namenskopf und nicht nur in den Ausbildungsteil.
Ja, Firmenzeugnisse gehören laut Arbeiterkammer zu den Bewerbungsunterlagen. Rechne aber nicht damit, dass die deutsche Bewertungssprache dieselbe Rolle spielt: In Österreich gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das einfache Dienstzeugnis nennt nur Person, Arbeitgeber, Dauer und Art der Tätigkeit.
Nein. Der Aufbau ist derselbe wie in Deutschland: tabellarisch, neueste Station zuerst. Anzupassen sind vor allem das Foto, die Schreibweise des akademischen Titels und die Erwartung an das Zeugnis.
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