Für einen Lebenslauf in der Schweiz schreibst du ss statt ß, nennst Referenzpersonen erst nach deren Einverständnis und reichst das ganze Bewerbungsdossier möglichst als eine einzige PDF-Datei ein.
Dein deutscher Lebenslauf funktioniert in der Schweiz weitgehend. Zwei Dinge verraten ihn aber sofort: das ß und ein fehlender Referenzen-Block. Beides ist in zehn Minuten erledigt.
Für jeden Punkt auf dieser Seite steht die Quelle dabei, unter anderem die Schweizer Berufsberatung, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Stellenportal jobs.ch. Die vollständige Liste steht unten. Den Lebenslauf baust du direkt hier: Editor kostenlos öffnen, ohne Konto.
Stand: August 2026. Geprüft am 24. August 2026: die Eszett-Regel des amtlichen Regelwerks, Art. 330a OR über das FAQ des SECO sowie die Angaben von berufsberatung.ch und jobs.ch.
So sieht ein Lebenslauf aus, der auf Schweizer Gepflogenheiten eingestellt ist. Das Muster zeigt eine frei erfundene Person, kein echter Mensch, keine echte Firma.

Die Person, die Firmen und alle Kontaktdaten im Muster sind frei erfunden. Übernimm die Struktur, nicht die Inhalte.
Die Schweiz kennt kein Eszett. Der Duden hält zur amtlichen Regelung fest: „In der Schweiz und Liechtenstein wird das ß generell durch ss ersetzt" und verweist dafür auf § 25 E2 des amtlichen Regelwerks.¹
Im Lebenslauf betrifft das genau die Wörter, die bei fast jedem vorkommen: Strasse in der Adresse, ausser, grösste, Massnahme. Im Anschreiben endet die Grussformel auf „Mit freundlichen Grüssen".
Ein Hinweis zum Werkzeug: Unsere Rechtschreibhilfe fürs Anschreiben ist auf die deutsche Rechtschreibung ausgelegt. Wenn du sie laufen lässt, schau die ss-Stellen danach noch einmal durch.
In der Schweiz sind Referenzpersonen ein eigener Punkt. Die Schweizer Berufsberatung listet sie in ihrer Lebenslauf-Anleitung als festen Bestandteil und schreibt: „Gib Auskunftspersonen mit Namen und Telefonnummern an. Frage diese Personen vorher, ob sie einverstanden sind."³
Das Stellenportal jobs.ch ordnet es für Berufstätige ein: „Referenzen sind kein Muss, können aber einen guten Eindruck hinterlassen."² Wer noch nicht gekündigt hat, kann stattdessen vermerken, dass Referenzen auf Anfrage verfügbar sind.²
Praktisch heißt das: die Personen mit Funktion, Firma und Telefonnummer ans Ende des Lebenslaufs. Vorher fragen ist keine Höflichkeit, sondern Bedingung, beide Quellen sagen das ausdrücklich.² ³ Was eine belastbare Referenz ausmacht, steht im Ratgeber Arbeitgeber-Referenzen.
In der Schweiz heißen die Bewerbungsunterlagen Dossier. Die Schweizer Berufsberatung beschreibt es so: „Ein klassisches Bewerbungsdossier enthält folgende Unterlagen: Bewerbungs- oder Motivationsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse und Ausbildungsabschlüsse."⁴
Zur Form heißt es dort: „Stellen Sie sicher, dass Sie die Unterlagen in der richtigen Reihenfolge und möglichst in einer PDF-Datei hochladen."⁴ Eingereicht wird laut derselben Quelle in den meisten Fällen digital. Je nach Branche und Unternehmen können auch andere Formate üblich oder gewünscht sein, etwa ein Bewerbungsvideo, eine Arbeitsprobe oder ein handschriftliches Bewerbungsschreiben.⁴
Nach Art. 330a des Obligationenrechts kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer jederzeit ein Zeugnis verlangen. Das SECO unterscheidet zwei Formen: Das Vollzeugnis informiert über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten, die Arbeitsbestätigung beschränkt sich auf Angaben über Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses.⁵
Ein Vollzeugnis enthält laut SECO die Identität beider Parteien, Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, eine detaillierte Auflistung der wichtigen Funktionen, eine aussagekräftige Bewertung der Leistung und des Verhaltens sowie Unterschrift und Ausstellungsdatum.⁵ Formuliert wird wohlwollend, allerdings ohne Verletzung der Wahrheitspflicht. Zweideutige Formulierungen und die Verwendung von Zeugniscodes sind unzulässig.⁵
Der Anspruch verjährt zehn Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.⁵ Deine deutschen Arbeitszeugnisse erfüllen damit dieselbe Funktion wie ein Schweizer Vollzeugnis und gehören ins Dossier. In Österreich ist das anders, dort gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Bewertung.
jobs.ch nennt für den Lebenslauf „Maximal zwei bis drei Seiten" und begründet das damit, dass längere Lebensläufe häufig zu viele irrelevante Informationen enthalten.² Der Aufbau ist umgekehrt chronologisch: aktuelle Stelle zuerst, danach Bildungsweg, Sprachkenntnisse, IT-Kenntnisse und optional Hobbys.²
Zum Foto schreibt jobs.ch: „In der Schweiz ist ein professionelles Bewerbungsfoto nach wie vor üblich."² Einzelne Unternehmen weisen inzwischen aus, dass kein Foto gewünscht ist. Dann gilt, was im Inserat steht.²
Geburtsdatum und Zivilstand sind laut jobs.ch freiwillig.² Die Schweizer Berufsberatung führt in ihrer Lebenslauf-Anleitung zusätzlich Heimat- oder Geburtsort und Nationalität auf, bei ausländischen Bewerbenden die Aufenthaltsbewilligung, etwa Ausweis B oder C.³ Sprachkenntnisse gibst du dort vollständig an und beginnst mit der Muttersprache.³
Worauf es beim Bild ankommt, steht im Ratgeber Bewerbungsfoto. Wie viel auf zwei bis drei Seiten passt, klärt der Ratgeber Lebenslauf-Länge.
Du fängst also nicht von vorn an. Rechtschreibung, Referenzen-Block und die Bündelung zu einer PDF-Datei sind die drei Handgriffe, die zählen.
LebenslaufHeld sitzt in Deutschland und rechnet in Euro ab. Wir weisen keine Franken-Preise aus. Was dein Zahlungsanbieter daraus in Franken macht, siehst du bei der Zahlung.
Erstellen und Vorschau kosten nichts, auch ohne Konto. Ein Credit ist ein PDF-Download ohne Wasserzeichen. Die Pakete: 2 Credits für 2,99 €, 6 Credits für 5,99 €, 15 Credits für 9,99 €. Kein Abo, keine Kündigung.
ss. Nach dem amtlichen Regelwerk wird das ß in der Schweiz und in Liechtenstein generell durch ss ersetzt. Im Lebenslauf betrifft das vor allem Strasse in der Adresse, im Anschreiben die Grussformel „Mit freundlichen Grüssen".
Das Schweizer Stellenportal jobs.ch nennt maximal zwei bis drei Seiten und begründet das damit, dass längere Lebensläufe häufig zu viele irrelevante Informationen enthalten.
Ein Muss sind sie laut jobs.ch nicht, sie hinterlassen aber einen guten Eindruck. Wenn du welche angibst, gehören Name und Telefonnummer dazu, und du musst die Personen vorher um ihr Einverständnis fragen. Wer noch nicht gekündigt hat, vermerkt Referenzen auf Anfrage.
Laut jobs.ch ist ein professionelles Bewerbungsfoto in der Schweiz nach wie vor üblich. Einzelne Unternehmen weisen inzwischen aber aus, dass sie kein Foto wünschen. Dann gilt die Anleitung im Inserat.
Ja. Die Schweiz kennt nach Art. 330a OR das Vollzeugnis, das über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistungen und Verhalten informiert, und Arbeitszeugnisse gehören zum klassischen Bewerbungsdossier. In Österreich ist das anders, dort besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bewertung.
Nein, wir rechnen in Euro ab und weisen keine Franken-Preise aus. Erstellen und Vorschau kosten nichts. Ein PDF-Download ohne Wasserzeichen kostet einen Credit, Pakete gibt es ab 2,99 €, ohne Abo.
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Du bewirbst dich stattdessen in Österreich? Dort gilt eine andere Liste: Lebenslauf für Österreich.
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