Ausführlicher Lebenslauf in Aufsatzform: Wer ihn verlangt und wie du ihn schreibst

In der Ausschreibung steht „nicht tabellarisch" oder „ausführlicher Lebenslauf", und du weißt nicht, was jetzt gemeint ist. Gemeint ist ein Lebenslauf in ganzen Sätzen: derselbe Werdegang, nur ausgeschrieben statt in zwei Spalten. Er ersetzt den tabellarischen Lebenslauf ausschließlich dort, wo er ausdrücklich verlangt wird.

Dieser Artikel zeigt, wer ihn heute noch fordert, wie lang er sein darf, wie du ihn Abschnitt für Abschnitt aufbaust und woran die meisten Entwürfe scheitern. Die Vorgaben stammen aus den Unterlagen der Stellen selbst, nicht aus Bewerbungsfolklore.

Kurz-Antwort: Der ausführliche Lebenslauf in fünf Punkten

Was ist ein nicht tabellarischer Lebenslauf?

Ein nicht tabellarischer Lebenslauf ist ein Lebenslauf in ganzen Sätzen: derselbe Werdegang wie in der Tabelle, aber als zusammenhängender Text in der Ich-Form. Übliche Bezeichnungen dafür sind ausführlicher Lebenslauf, ausformulierter Lebenslauf und Lebenslauf in Aufsatzform.

Der Unterschied liegt nicht im Inhalt, sondern in der Begründung. Die Tabelle nennt Zeitraum, Arbeitgeber und Position. Der Fließtext nennt zusätzlich, warum eine Entscheidung so fiel und was aus einer Station geworden ist.

Ein ausführlicher Lebenslauf ersetzt weder Anschreiben noch Motivationsschreiben. Das Anschreiben bezieht sich auf die konkrete Stelle, der ausführliche Lebenslauf auf den Weg dorthin. Verlangt eine Stelle beides, schickst du beides.

Tabellarisch oder ausführlich: der direkte Vergleich

Alles zum Regelfall steht im Beitrag Tabellarischer Lebenslauf: Aufbau, Vorlage und Muster.

Wer verlangt heute noch einen ausführlichen Lebenslauf?

Der ausführliche Lebenslauf ist die Ausnahme. Verbindlich ist immer der Wortlaut der Ausschreibung oder der Bewerber-Checkliste, nicht die allgemeine Bewerbungsregel.

Was in dieser Liste bewusst fehlt, ist eine pauschale Regel für „den öffentlichen Dienst" oder „die Polizei". Die Anforderung steht pro Stelle in der Ausschreibung oder in der Checkliste. Wenn dort nichts zur Form steht, ist der tabellarische Lebenslauf gemeint.

Für uniformierte Laufbahnen gibt es eine eigene Anleitung unter Lebenslauf für die Bundeswehr, für Wissenschaft und Forschung unter akademischer Lebenslauf.

Muss der ausführliche Lebenslauf handschriftlich sein?

Nein, es sei denn, die Ausschreibung verlangt es ausdrücklich. Die Checkliste der Bundespolizei fordert die ausführliche Form in ganzen Sätzen, sagt aber nichts über Handschrift. Sie verlangt allerdings ein aufgeklebtes Bewerbungsfoto oder Passbild, die Unterlagen gehen dort also als Ausdruck raus.¹

Der handgeschriebene Lebenslauf stammt aus einer Zeit, in der Handschriften psychologisch ausgewertet wurden. Diese Grundlage hält der Prüfung nicht stand. Eine Meta-Analyse von 17 Studien mit 63 Graphologen, 51 Nicht-Graphologen und 1.223 Schriftproben fand, dass geschulte Graphologen die spätere Leistung nicht besser vorhersagten als Beurteiler ohne graphologische Ausbildung. Bei inhaltlich neutralen Texten lag ihre Vorhersagekraft nahe null.⁵

Steht „handschriftlich" tatsächlich in der Ausschreibung: erst am Rechner tippen und die Rechtschreibung prüfen, dann sauber von Hand abschreiben. Das spart Durchstreichungen und hält den Text lesbar.

Aufbau: So gliederst du den ausführlichen Lebenslauf

Ein Erzähltext liest sich vorwärts am natürlichsten, von der Schule bis heute. Diese sechs Blöcke decken alles ab, was in einen ausführlichen Lebenslauf gehört.

Ein Beispielsatz aus Block 3, mit Platzhalternamen: „Von März 2023 bis Juli 2026 war ich bei der Mustermann GmbH in München als Marketing Manager tätig. Dort habe ich zum ersten Mal ein Team geführt, und diese Aufgabe hat meinen Wunsch geprägt, dauerhaft Verantwortung für Menschen zu übernehmen."

Wie lang darf der ausführliche Lebenslauf sein?

Zwei bis vier Seiten, wenn die Stelle keine eigene Vorgabe macht. Die Hanns-Seidel-Stiftung schreibt für ihre Studien- und Promotionsförderung ausdrücklich: „Länge: zwei bis vier Seiten. Seitenränder 2,5 cm, Zeilenabstand 1,5."²

Wenn eine eigene Vorgabe existiert, gilt sie. Steht in der Ausschreibung eine Seitenzahl, ein Rand oder ein Zeilenabstand, hältst du dich exakt daran.

Zum Vergleich: Für den tabellarischen Lebenslauf nennt die Bundesagentur für Arbeit „eine bis maximal zwei A4-Seiten".³ Der ausführliche Lebenslauf darf also länger sein, aber nicht ausufern.

Typische Fehler im ausführlichen Lebenslauf

Den tabellarischen Lebenslauf brauchst du trotzdem

Den ausführlichen Lebenslauf schreibst du selbst, das ist der Sinn der Sache. Der tabellarische Lebenslauf liegt bei fast jeder Bewerbung zusätzlich bei, und den musst du nicht von Hand formatieren.

Im Editor von LebenslaufHeld füllst du eine fertige tabellarische Vorlage aus und lädst sie als PDF. Das Erstellen ist kostenlos, ein PDF ohne Wasserzeichen kostet ein Credit. Credits gibt es ab 2,99 Euro, kein Abo und keine monatlichen Kosten.

Quellen

Häufige Fragen

Was bedeutet „nicht tabellarischer Lebenslauf"?

Ein Lebenslauf in ganzen Sätzen statt in zwei Spalten. Übliche Namen dafür sind ausführlicher Lebenslauf, ausformulierter Lebenslauf und Lebenslauf in Aufsatzform. Die Bundespolizei verlangt in ihrer Bewerber-Checkliste genau das: „ausführlicher Lebenslauf in Textform und ganzen Sätzen (nicht tabellarisch)".

Wie lang ist ein ausführlicher Lebenslauf?

Wo eine Vorgabe existiert, gilt sie. Die Hanns-Seidel-Stiftung nennt für ihre Förderung „zwei bis vier Seiten. Seitenränder 2,5 cm, Zeilenabstand 1,5". Ohne eigene Vorgabe sind zwei bis vier Seiten ein brauchbarer Rahmen.

Muss ein ausführlicher Lebenslauf handschriftlich sein?

Nur wenn die Ausschreibung es ausdrücklich verlangt. Die Checkliste der Bundespolizei fordert die ausführliche Form in ganzen Sätzen, sagt aber nichts über Handschrift.

Ist der ausführliche Lebenslauf dasselbe wie ein Motivationsschreiben?

Nein. Das Motivationsschreiben begründet die Bewerbung auf eine konkrete Stelle. Der ausführliche Lebenslauf erzählt den gesamten Werdegang und ordnet die Entscheidungen darin ein.

Brauche ich zusätzlich einen tabellarischen Lebenslauf?

In aller Regel ja. Die Bundesagentur für Arbeit nennt den tabellarischen Lebenslauf als Regelfall für Bewerbungen. Prüfe die Unterlagenliste der Stelle: Steht dort beides, schickst du beides.

In welcher Person schreibe ich den ausführlichen Lebenslauf?

In der Ich-Form, als zusammenhängender Text. Der ausführliche Lebenslauf soll gelesen werden wie ein Bericht über den eigenen Weg, nicht wie eine vorgelesene Tabelle.

Verlangt die Bundespolizei einen ausführlichen Lebenslauf?

Ja. Die Checkliste für Bewerberinnen und Bewerber führt unter Punkt 2 „Lebenslauf mit Bewerbungsfoto" und verlangt dort einen „ausführlicher Lebenslauf in Textform und ganzen Sätzen (nicht tabellarisch)" sowie ein aufgeklebtes Bewerbungsfoto oder Passbild.

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