Weiterbildung mit Bildungsgutschein: Wer bekommt ihn und was zahlt er?

Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage, dass die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Bekommen kann ihn, wer arbeitslos ist oder wem Arbeitslosigkeit droht, wenn drei Dinge gleichzeitig stimmen: Die Weiterbildung ist notwendig, die Agentur für Arbeit hat vorher beraten, und Maßnahme wie Träger sind zugelassen.¹

Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Im Gesetz steht „können ... gefördert werden", das ist eine Ermessensentscheidung.¹ Dieser Artikel erklärt, wer den Gutschein heute ausstellt, was die Förderung deckt, welches Geld die meisten Betroffenen nicht kennen und was die Forschung über den Nutzen sagt.

Stand: August 2026. Zuletzt geprüft am 18. August 2026: § 81, § 87a, § 138, § 144 und § 176 SGB III, § 15 und § 16 SGB II sowie die Seite der Bundesagentur für Arbeit zum Bildungsgutschein.

Kurz-Antwort: Der Bildungsgutschein in fünf Punkten

Was ist ein Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer beruflichen Weiterbildung zu übernehmen. Er steht in § 81 Absatz 4 SGB III, nennt ein Bildungsziel und kann zeitlich, regional und inhaltlich beschränkt werden.¹

Der Gutschein ist weder Geld noch Anmeldung. Du suchst dir damit selbst einen passenden Kurs und gibst den Gutschein beim Anbieter ab. Der Anbieter rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab.³

Nicht jeder Kurs zählt. Träger brauchen die Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung durchzuführen.⁵ Im Alltag heißt diese Zulassung AZAV-Zulassung.

Stellt das Jobcenter den Bildungsgutschein aus?

Nein. Seit dem 1. Januar 2025 stellt nicht mehr das Jobcenter den Bildungsgutschein aus, sondern die Agentur für Arbeit, auch für Menschen im Grundsicherungsbezug. Die Vorschrift, die dem Jobcenter diese Aufgabe zuwies, § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II, wurde durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 aufgehoben. Im Gesetzestext steht an dieser Stelle heute nur noch „(weggefallen)".²

Wenn du auf einer Ratgeberseite liest, das Jobcenter stelle den Bildungsgutschein aus, ist der Text älter als diese Rechtsänderung.

Das Jobcenter verschwindet damit nicht aus dem Verfahren. Nach dem Fachportal von Bundesministerium für Arbeit und Soziales und Bundesagentur für Arbeit erkennen die Jobcenter weiterhin den Weiterbildungsbedarf, klären Hemmnisse und vorrangige Leistungen und behalten die Integrationsverantwortung. Die Agenturen übernehmen die Weiterbildungsberatung, die formale Abwicklung und die Finanzierung.⁶

Praktisch heißt das: Wer Grundsicherungsgeld bezieht, früher Bürgergeld, spricht das Thema weiter bei der Ansprechperson im Jobcenter an. Beratungstermin und Entscheidung über den Gutschein liegen aber bei der Agentur für Arbeit.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein? Die drei Voraussetzungen

Die Förderung ist eine Ermessensleistung. § 81 Absatz 1 SGB III sagt „können ... gefördert werden", nicht „haben Anspruch". Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.¹

Bei Arbeitslosen ist die Hürde „notwendig" etwas niedriger. Die Notwendigkeit wird auch anerkannt, wenn der Erwerb erweiterter beruflicher Kompetenzen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert und die Weiterbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.¹

Wie viele Anträge bewilligt und wie viele abgelehnt werden, lässt sich nicht sagen. Eine öffentliche Statistik zu Bewilligungs- oder Ablehnungsquoten bei Bildungsgutscheinen gibt es nicht.

Was der Bildungsgutschein bezahlt

Wird der Gutschein bewilligt, übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Was dazugehört, listet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zum Bildungsgutschein auf.³

Ein sechswöchiger Kurs löst weder Prämie noch Weiterbildungsgeld aus. Beide Leistungen hängen an einer Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führt.⁴

Das Arbeitslosengeld läuft während der geförderten Weiterbildung weiter. Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Voraussetzungen allein wegen der Weiterbildung nicht mehr erfüllt sind.⁷

Auch wer schon arbeitet, kann gefördert werden, wenn dadurch drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird.¹ Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld „auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses".⁴

Über 80 Prozent kennen Prämie und Weiterbildungsgeld nicht

In einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung waren Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld über 80 Prozent der Befragten nicht bekannt. Befragt wurden im Herbst 2024 insgesamt 468 Personen ohne Berufsabschluss im Alter von 25 bis 60 Jahren.⁸

Die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Agentur oder Jobcenter war bekannter, aber ebenfalls nicht selbstverständlich: Knapp 50 Prozent der Bürgergeldbeziehenden kannten sie, bei den übrigen Befragten waren es rund 67 Prozent.⁸

Das ist eine einzelne Erhebung mit kleiner Stichprobe, kein repliziertes Ergebnis. Für das Beratungsgespräch lohnt es sich trotzdem, Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld ausdrücklich anzusprechen.

Gleichzeitig gehen die Eintritte in geförderte Weiterbildung zurück. Im Jahr 2024 gab es im SGB II knapp 100.000 Eintritte, 2025 waren es rund 13 Prozent weniger als im Vorjahr. Zum Vergleich: 2009 lag der Höchststand bei über 230.000 Eintritten.⁹

Bringt eine geförderte Weiterbildung wirklich etwas?

Die Antwort hängt an der Länge: Kurze Kurse wirken schnell, aber schwach. Lange, abschlussorientierte Weiterbildungen wirken später, dafür stärker und dauerhafter.

Eine Untersuchung in der Fachzeitschrift The Review of Economic Studies vergleicht beide Typen. Kurze Maßnahmen verkürzen die verbleibende Zeit in Arbeitslosigkeit und erhöhen die Beschäftigungsstabilität moderat. Lange Maßnahmen verlängern die Arbeitslosigkeit zunächst, danach finden Teilnehmende deutlich schneller Arbeit, bleiben stabiler beschäftigt und verdienen mehr. Die anfängliche Verlängerung heißt in der Forschung Lock-in-Effekt.¹⁰

Für Umschulungen nennt das IAB-Discussion Paper 20/2014 eine konkrete Zahl: Die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Frauen steigt um mehr als 20 Prozentpunkte, bei Männern fällt der Effekt etwas schwächer aus.¹¹

Den Gutschein zu bekommen reicht nicht. Was zählt, ist das Einlösen und der Abschluss. Eine Studie in der ILR Review misst den Erhalt eines Bildungsgutscheins: Vier bis sieben Jahre nach der Ausgabe zeigten sich nur kleine positive Beschäftigungseffekte und keine Einkommensgewinne. Deutlich stärker fielen die Effekte für Geringqualifizierte aus, die den Gutschein tatsächlich einlösten, sowie für Gering- und Mittelqualifizierte, die einen Abschlusskurs wählten.¹²

In der Altenpflege reicht die Messung über 11,5 Jahre. Kurze Weiterbildungen und lange Umschulungen erhöhen dort beide die langfristige Beschäftigung der Teilnehmenden.¹³

Ein Hinweis zur Methode: Alle vier Studien vergleichen Teilnehmende mit statistisch ähnlichen Nichtteilnehmenden aus den Verwaltungsdaten der Bundesagentur für Arbeit. Das sind keine Zufallsexperimente. Die Richtung der Befunde ist über die Studien hinweg aber stabil.

Bildungsgutschein beantragen: der Weg in fünf Schritten

Zugelassene Anbieter finden und die AZAV-Zulassung prüfen

Die folgende Liste ist keine Empfehlung und keine Rangfolge. Sie nennt Anbieter, die nach eigenen Angaben AZAV-zugelassen sind und Weiterbildungen mit Bildungsgutschein anbieten, jeweils mit Themenfeld und Format.

Verbindlich prüfbar ist die Zulassung nicht auf der Anbieterseite, sondern über das Portal mein NOW der Bundesagentur für Arbeit¹⁴ und über KURSNET¹⁵. Dort sind Kurse nur gelistet, wenn Maßnahme und Träger zugelassen sind. Kläre die Zulassung zusätzlich im Beratungsgespräch.

Alle Angaben zur AZAV-Zulassung in dieser Liste stammen von den Anbietern selbst. Wir haben sie nicht in einem amtlichen Register gegengeprüft, und wir bewerten die Qualität der Kurse nicht.

Zählt eine Weiterbildung als Eigenbemühung?

Das Gesetz nennt die Teilnahme an einer Weiterbildung nicht als Eigenbemühung. Ob du während der Maßnahme weiter Bewerbungen nachweisen musst, hängt an deinem Kooperationsplan.

Drei Bausteine erklären, warum die Frage offen ist. Erstens gilt, wer an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnimmt, rechtlich als nicht arbeitslos.¹⁶ Zweitens knüpft das SGB III die Eigenbemühungen an den Status „arbeitslos" und zählt dazu die Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung, die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und die Nutzung der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur, nicht die Weiterbildung.¹⁷ Drittens legt der Kooperationsplan im SGB II fest, welche Eigenbemühungen du mindestens „zu unternehmen und nachzuweisen" hast.¹⁸

Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit, die diesen Fall eindeutig regelt, ist öffentlich nicht auffindbar. Die im Netz verbreitete Aussage „während einer Weiterbildung musst du dich nicht bewerben" ist damit nicht belegt.

Der belastbare Rat lautet deshalb: Lass vor Beginn der Maßnahme schriftlich im Kooperationsplan festhalten, ob und in welchem Umfang du weiter Bewerbungen nachweisen musst. Was dort steht, gilt. Was nur mündlich besprochen wurde, lässt sich später schwer belegen.

Was Eigenbemühungen rechtlich bedeuten, wie der Nachweis aussieht und was bei fehlendem Nachweis droht, steht im Ratgeber Eigenbemühungen nachweisen. Bewerbungen vor, während und nach der Weiterbildung hältst du im kostenlosen Bewerbungs-Tracker fest und erzeugst daraus ein fertiges Nachweis-PDF.

Nach der Weiterbildung: Lebenslauf und Anschreiben aktualisieren

Eine abgeschlossene Weiterbildung gehört mit Abschluss, Träger und Zeitraum in den Lebenslauf. Worauf es bei Bewerbungen über die Agentur für Arbeit ankommt, zeigt die Seite Lebenslauf fürs Arbeitsamt. Eine kompakte Begriffsübersicht steht im Glossar unter Weiterbildung.

Im Lebenslauf-Editor von LebenslaufHeld trägst du die neue Qualifikation ein und lädst den Lebenslauf als PDF. Das Erstellen ist kostenlos, ein PDF ohne Wasserzeichen kostet einen Credit. Credits gibt es ab 2,99 Euro, kein Abo.

Quellen

Hinweis zur Rechtslage

Hinweis (Stand: August 2026): Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer dein Bescheid beziehungsweise dein Kooperationsplan und die Auskunft deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Die Rechtslage kann sich ändern, alle Angaben sind mit den oben verlinkten Quellen belegt.

Häufige Fragen

Stellt das Jobcenter noch Bildungsgutscheine aus?

Nein. § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 SGB II wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben, im Gesetzestext steht dort heute „weggefallen". Beratung, Entscheidung und Finanzierung der geförderten Weiterbildung liegen seitdem bei der Agentur für Arbeit, auch für Menschen im Grundsicherungsbezug. Das Jobcenter erkennt weiterhin den Weiterbildungsbedarf und behält die Integrationsverantwortung.

Was tun, wenn der Bildungsgutschein abgelehnt wird?

Die Förderung ist eine Ermessensleistung, § 81 SGB III sagt „können ... gefördert werden". Einen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis gibt es nicht, wohl aber auf eine Entscheidung ohne Ermessensfehler. Angreifbar sind vor allem eine unterbliebene Beratung, weil sie gesetzliche Voraussetzung ist, und eine pauschale Ablehnung ohne Prüfung des Einzelfalls. Lass dir die Ablehnung schriftlich mit Begründung geben und lies die Rechtsbehelfsbelehrung. Zu Erfolgsquoten von Widersprüchen gibt es keine öffentliche Statistik.

Geht ein Bildungsgutschein auch, wenn ich arbeite?

Ja, das ist im Gesetz vorgesehen. § 81 Absatz 1 SGB III nennt ausdrücklich das Abwenden drohender Arbeitslosigkeit als Förderzweck. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II erhalten das Weiterbildungsgeld nach § 87a Absatz 3 SGB III „auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses".

Kostet mich die Weiterbildung etwas?

Bei Bewilligung übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungskosten. Dazu zählen laut Bundesagentur für Arbeit Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten sowie Unterkunft und Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht, entschieden wird im Einzelfall.

Muss ich während der Weiterbildung weiter Bewerbungen nachweisen?

Das Gesetz regelt den Fall nicht ausdrücklich. Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nach § 16 Absatz 2 SGB III als nicht arbeitslos, gleichzeitig legt der Kooperationsplan nach § 15 SGB II fest, welche Eigenbemühungen mindestens zu unternehmen und nachzuweisen sind. Lass vor Beginn der Maßnahme schriftlich festhalten, was für dich gilt. Mehr dazu im Ratgeber Eigenbemühungen nachweisen.

Was passiert, wenn ich die Weiterbildung abbreche?

Eine pauschale Antwort gibt es dazu in den geprüften Quellen nicht. Klar ist die Rechtslage beim Geld: Die Prämien von 1.000 und 1.500 Euro setzen nach § 87a SGB III eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung voraus, das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat ist an die Teilnahme geknüpft. Welche weiteren Folgen ein Abbruch hat, hängt vom Grund und von deinem Bescheid ab. Sprich vorher mit deiner Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.

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