Du brauchst einen Lebenslauf für das Arbeitsamt, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter? Keine Sorge: Kein Gesetz verlangt einen lückenlosen Lebenslauf. Schreib ihn übersichtlich, auf höchstens zwei Seiten, die neueste Station zuerst. Eine Lücke erklärst du mit einem kurzen Satz, zum Beispiel „Jobsuche" oder „Elternzeit". Die Vorlage und das Muster zeigen dir, wie es aussieht.
Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Karolina Weiß ist eine fiktive Persona, kein echter Mensch. Sie zeigt, wie ein Lebenslauf nach einer betriebsbedingten Kündigung aufgebaut sein kann: tabellarisch, antichronologisch, mit ehrlich erklärter Lücke und Weiterbildung, und warum dieser Aufbau bei Vermittlungsfachkräften und Arbeitgebern funktioniert.

Kein Gesetz schreibt einen lückenlosen Lebenslauf vor. Tabellarisches Format, antichronologische Reihenfolge und die Erklärung von Lücken über zwei Monate sind Empfehlungen der Bundesagentur für Arbeit, keine gesetzlichen Pflichten. Das Vermittlungsbudget nach §44 SGB III ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch.
Vorhandene Ausbildung, Studium oder Anlernverhältnis vollständig aufführen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Grundsicherungsreform: Das Jobcenter muss im Kooperationsplan künftig konkret festlegen, welche Eigenbemühungen du in welcher Häufigkeit, Form und Frist nachweisen musst, statt nur pauschal „ausreichende Bewerbungsbemühungen" zu verlangen. Das amtliche BA-Formular zum Nachweis fragt beispielhaft Monat, Arbeitgeber und Tätigkeit ab. Das betrifft die Nachweis-Dokumentation deiner Bewerbungsaktivitäten, nicht das Format des Lebenslaufs selbst.
Nein. Es gibt kein Gesetz, das einen lückenlosen Lebenslauf vorschreibt. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt lediglich, Unterbrechungen von mehr als zwei Monaten zu erklären, zum Beispiel mit den Stichworten Jobsuche, Weiterbildung oder Elternzeit. Diese Empfehlung gilt für Bewerbungen bei Arbeitgebern, nicht als behördliche Pflicht.
Die BA empfiehlt einen tabellarischen Lebenslauf auf maximal zwei DIN-A4-Seiten, chronologisch absteigend (neueste Station zuerst). Pflichtinhalte: persönliche Daten, Berufserfahrung mit Arbeitgeber und Tätigkeiten, Schulbildung mit Abschlüssen, besondere Kenntnisse.
Ja. Die Bundesagentur stellt in ihrer Mediathek Lebenslauf-Vorlagen als Word-Vorlage kostenlos zum Download bereit. Du kannst diese Muster als Ausgangspunkt nehmen und auf deine Situation anpassen.
Das Profil in der BA-Jobbörse (Arbeitsmarktprofil) ist ein internes digitales Formular für die Vermittlungsdatenbank der Agentur für Arbeit. Es ersetzt deinen Bewerbungslebenslauf gegenüber Arbeitgebern nicht. Beide müssen separat gepflegt werden.
Ja, das ist möglich. Über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III können Kosten für Bewerbungsunterlagen, zum Beispiel Bewerbungsfotos, gefördert werden. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Wichtig: Den Antrag vor Kostenentstehung mit der Vermittlungsfachkraft absprechen. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ja. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die Grundsicherungsreform: Das Jobcenter muss im Kooperationsplan oder per Bescheid konkret festlegen, welche Eigenbemühungen du in welcher Häufigkeit, Form und Frist nachweisen musst. Pauschale Formulierungen wie „ausreichende Bewerbungsbemühungen" reichen seitdem nicht mehr aus. Welche Einzelangaben im Nachweis verlangt werden, entscheidet dein Jobcenter individuell. Das amtliche BA-Formular fragt beispielhaft Monat, Arbeitgeber und Tätigkeit/Beruf ab.
Das "Arbeitsamt" ist der umgangssprachliche Begriff aus früheren Jahrzehnten. Heute heißt die Behörde Agentur für Arbeit (zuständig für Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I). Das Jobcenter ist für Bürgergeld-Beziehende zuständig (früher Arbeitslosengeld II / Hartz IV). Beide Behörden benötigen für die Vermittlung einen aktuellen Lebenslauf.
Eine eigene, vom Jobcenter herausgegebene Lebenslauf-Vorlage ist uns nicht bekannt. Da Jobcenter und Agentur für Arbeit für die Vermittlung beide einen aktuellen Lebenslauf benötigen, gilt in der Praxis dieselbe Empfehlung: tabellarisch, antichronologisch, maximal zwei DIN-A4-Seiten.
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