Eigenbemühungen nachweisen: Was du wirklich musst, und was viele Ratgeber falsch behaupten

Deine Frist für den Nachweis der Eigenbemühungen läuft, und du bist unsicher, ob deine Bewerbungen reichen? Seit der Reform am 1. Juli 2026 legt dein Jobcenter genauer fest, wie viele Bewerbungen du in welchem Zeitraum belegen musst. Bleibt der Nachweis aus, drohen echte Kürzungen. Die Entwarnung vorweg: Eine bundesweit einheitliche Pflichtliste, wie sie manche Ratgeber behaupten, gibt es trotzdem nicht. Maßgeblich ist nur das, was in deinem eigenen Bescheid oder Kooperationsplan steht.

Dieser Artikel ordnet die Rechtsgrundlagen, das amtliche Formular und die Reform korrekt ein, inklusive der Folgen, wenn der Nachweis fehlt. Für die praktische Umsetzung gibt es unseren kostenlosen Bewerbungs-Tracker: Bewerbungen eintragen, Zeitraum wählen, fertiges Nachweis-PDF (den Bewerbungsnachweis) für Arbeitsagentur oder Jobcenter herunterladen, kein Abo.

Beispiel: Nachweis der Eigenbemühungen als PDF mit Tabelle aus Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und Rückmeldung
So sieht das fertige Nachweis-PDF aus (Musterdaten).

Kurz-Antwort: Das musst du wissen, bevor die Frist abläuft

Was Eigenbemühungen wirklich bedeuten

Eigenbemühungen ist der Fachbegriff für deine Pflicht, aktiv nach Arbeit zu suchen, etwa durch Bewerbungen, Vermittlungsangebote oder die Jobbörse. Für Arbeitslosengeld I steht das in § 138 SGB III: Nur wer sich aktiv bemüht, gilt rechtlich als arbeitslos.¹

Konkret gehören dazu: deine Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung erfüllen, bei der Vermittlung durch Dritte mitwirken und die Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit nutzen, etwa die Jobbörse vor Ort.¹

Wie oft du dich bewerben musst und in welcher Form, steht nicht im Gesetzestext selbst. Das legt deine individuelle Eingliederungsvereinbarung fest (§ 37 SGB III).² Kommt keine Vereinbarung zustande, kann die Agentur die Vorgaben ersatzweise per Bescheid festlegen.

Bei Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung gilt der Grundsatz des Forderns: Du musst alle Möglichkeiten nutzen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden (§ 2 SGB II).³ Konkret wird das im Kooperationsplan (§ 15 SGB II): Dort legt dein Jobcenter fest, welche Eigenbemühungen du mindestens erbringen und nachweisen musst.⁴

Fehlt der Nachweis? Das kann teuer werden

Die Folgen sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich nach Leistungsart.

Bei der 30-Prozent-Minderung nennt das Gesetz keine feste Monatszahl. Die Kürzung gilt so lange, bis du deine Pflichten erfüllst oder glaubhaft machst, sie künftig zu erfüllen.⁹ Die verbreitete Angabe "30 Prozent für drei Monate" lässt sich im aktuellen Gesetzestext nicht finden und ist keine feste Regel.

ALG I oder Bürgergeld: Wer wie viel nachweisen muss

Beide Systeme verlangen Eigenbemühungen dem Grunde nach, konkretisiert wird das aber unterschiedlich:

So sieht der Nachweis konkret aus

Die Bundesagentur für Arbeit stellt ein offizielles Formular mit dem Titel "Nachweis von Eigenbemühungen" bereit, umgangssprachlich auch Bewerbungsnachweis genannt. Du füllst es aus und schickst es über die BA-mobil-App direkt an deine Vermittlungsfachkraft.⁵ Pro Bewerbung fragt es drei Angaben ab:

Mehr verlangt das amtliche Formular nicht: kein genaues Tagesdatum, keinen Bewerbungsweg, keine Rückmeldung.⁵ Verlangt deine Vermittlungsfachkraft trotzdem mehr Details, etwa eine formlose Liste, entscheidet das der Einzelfall. Frag im Zweifel nach und halte dich an das, was in deinem Kooperationsplan oder Bescheid steht.

Eigenbemühungen nachweisen ohne Zettelwirtschaft: der kostenlose Tracker

Der kostenlose Bewerbungs-Tracker von LebenslaufHeld erfasst Bewerbungen in Sekunden und erstellt daraus den Nachweis der Eigenbemühungen als PDF für Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Du wählst einen Zeitraum, zum Beispiel den aktuellen Monat oder die letzten 30 Tage, und lädst den fertigen Nachweis mit einem Klick herunter.

Wie das fertige PDF aussieht und was der Tracker im Detail kann, zeigt die Seite Eigenbemühungen-Nachweis als PDF. Wer schon ein Konto hat, findet den Tracker direkt unter Meine Bewerbungen.

Eine Vorlage zum Selbstbauen in Excel oder Word, mit Beispiel-Eintrag und dem Vergleich zur Online-Liste, zeigt der Artikel Bewerbungsliste führen: Vorlage für Excel oder gleich online.

Pro Bewerbung hält der Tracker fünf Angaben fest:

Diese fünf Spalten sind eine praktische Selbsthilfe, kein gesetzlich vorgeschriebenes Format. Verlangt dein Jobcenter zusätzliche oder andere Angaben, gilt das, was in deinem Kooperationsplan oder Bescheid steht, nicht diese Vorlage.

Die Reform ab 1. Juli 2026: Was viele Ratgeber falsch behaupten

Am 1. Juli 2026 ist der größte Teil der Grundsicherungsreform in Kraft getreten. Bürgergeld heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen hat.⁷

Für Eigenbemühungen bedeutet die Reform vor allem eins: mehr Konkretisierung statt vager Vorgaben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt es so: "Sind z. B. Bewerbungen festgehalten, werden aber nicht erbracht, bestimmt künftig das Jobcenter, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind und wie das nachzuweisen ist."⁶

Was das NICHT bedeutet: Eine bundesweit einheitliche Pflichtliste mit Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und Rückmeldung gibt es nicht. Diese Behauptung kursiert auf mehreren Ratgeberseiten, lässt sich aber weder im Gesetzestext noch im FAQ des Bundesministeriums noch in der Weisungsübersicht der Bundesagentur belegen. Maßgeblich bleibt dein persönlicher Kooperationsplan oder Bescheid.

Zahlt die Agentur für Arbeit deine Bewerbungskosten?

Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten oder Dokumente aus dem Vermittlungsbudget übernehmen. Der Gesetzestext spricht von "angemessenen Kosten", nennt aber keine konkreten Eurobeträge oder Pauschalen.¹⁰

Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget hast du keinen Anspruch.¹¹ Es ist eine reine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.

Wichtig: Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor dir Kosten entstehen. Nur dann besteht überhaupt die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Erstattung.¹¹ Feste Pauschalbeträge nennt die Bundesagentur auf ihrer aktuellen Verbraucherseite nicht. Im Internet kursierende Zahlen dazu sind veraltet und nicht verlässlich.

Lebenslauf und Anschreiben als Teil deiner Eigenbemühungen

Ein aktueller Lebenslauf gehört zu jeder Bewerbung, die du als Eigenbemühung nachweist. Für Bewerbungen ans Arbeitsamt empfiehlt sich ein tabellarisches Format, neueste Station zuerst, auf maximal zwei Seiten, mit einer kurz erklärten Lücke statt Schweigen. Wie das konkret aussieht, zeigt der Artikel Lebenslauf fürs Arbeitsamt: Vorlage und Muster.

Bevor du ihn verschickst, kannst du ihn kostenlos und ohne Anmeldung mit dem ATS-Check auf technische Lesbarkeit prüfen lassen, etwa Text-Layer, Schriftart, Datumsformate und Abschnitts-Überschriften.

Für die Umsetzung steht der Lebenslauf-Editor von LebenslaufHeld ohne Konto-Zwang bereit.

Quellen

1. § 138 SGB III, gesetze-im-internet.de

2. § 37 SGB III, gesetze-im-internet.de

3. § 2 SGB II, gesetze-im-internet.de

4. § 15 SGB II, gesetze-im-internet.de

5. Bundesagentur für Arbeit: Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" (PDF)

6. BMAS: FAQ Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

7. Bundestag: Umgestaltung des Bürgergelds beschlossen, Textarchiv kw10-2026

8. § 159 SGB III, gesetze-im-internet.de

9. § 31a SGB II, gesetze-im-internet.de

10. § 44 SGB III, gesetze-im-internet.de

11. Bundesagentur für Arbeit: Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Hinweis zur Rechtslage

Hinweis (Stand: Juli 2026): Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer dein Bescheid beziehungsweise dein Kooperationsplan und die Auskunft deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Die Rechtslage kann sich ändern, alle Angaben sind mit den oben verlinkten Quellen belegt.

Häufige Fragen

Muss ich als Bürgergeld-Bezieher jede Bewerbung einzeln nachweisen?

Was genau du nachweisen musst, legt dein Kooperationsplan oder Bescheid fest, nicht das Gesetz selbst. Seit dem 1. Juli 2026 muss dein Jobcenter Art, Häufigkeit, Form und Frist konkret bestimmen, statt nur vage "ausreichende Bewerbungsbemühungen" zu fordern.

Reicht das amtliche BA-Formular als Nachweis?

Das Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" fragt Monat, Arbeitgeber und Tätigkeit ab und lässt sich per BA-mobil-App einreichen. Ob dein Jobcenter zusätzliche Angaben verlangt, entscheidet die Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.

Wie reiche ich den Nachweis der Eigenbemühungen ein?

Das amtliche BA-Formular reichst du über die BA-mobil-App direkt bei deiner Vermittlungsfachkraft ein. Akzeptiert deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter stattdessen eine formlose Liste, entscheidet das im Einzelfall die Vermittlungsfachkraft, maßgeblich bleiben dein Bescheid oder Kooperationsplan. Das Nachweis-PDF aus dem kostenlosen Bewerbungs-Tracker von LebenslaufHeld kannst du auf demselben Weg einreichen, den genauen Kanal klärst du am besten direkt mit deiner Vermittlungsfachkraft.

Was droht, wenn ich meine Eigenbemühungen nicht nachweise?

Bei Arbeitslosengeld I droht eine Sperrzeit von zwei Wochen. Bei Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung mindert sich der Regelbedarf um 30 Prozent, bis du die Pflicht erfüllst oder glaubhaft machst, sie künftig zu erfüllen.

Zahlt das Arbeitsamt meine Bewerbungskosten?

Möglich, aber ohne Rechtsanspruch. Über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III kann die Agentur für Arbeit Kosten übernehmen, entscheidet aber im Einzelfall. Sprich vorher mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor Kosten entstehen.

Was hat sich am 1. Juli 2026 wirklich geändert?

Bürgergeld heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Inhaltlich müssen Jobcenter Eigenbemühungen jetzt konkret statt vage festlegen. Eine bundesweit einheitliche Liste an Pflichtangaben wie Datum, Unternehmen oder Bewerbungsweg gibt es nicht, das ist eine verbreitete, aber unbelegte Vereinfachung.

Gibt es ein kostenloses Tool für den Nachweis der Eigenbemühungen?

Ja: der Bewerbungs-Tracker von LebenslaufHeld. Bewerbungen erfassen, Zeitraum wählen und das Nachweis-PDF herunterladen kostet nichts, es gibt kein Abo und keine versteckten Gebühren. Ein Konto ist trotzdem nötig, weil deine Bewerbungen darüber dauerhaft und geräteübergreifend gespeichert werden.

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