Wie weise ich meine Eigenbemühungen bei Arbeitsagentur und Jobcenter nach?
Bei Arbeitslosengeld I legt deine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit fest, wie du deine Eigenbemühungen nachweist. Bei Bürgergeld, seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld genannt, bestimmt der Kooperationsplan deines Jobcenters Art, Häufigkeit, Form und Frist des Nachweises. Eine bundesweit einheitliche Pflichtliste mit festen Angaben gibt es nicht. Maßgeblich ist immer das, was in deinem eigenen Bescheid steht.
Dieser Artikel ordnet die Rechtsgrundlagen, das amtliche Nachweisformular und die Reform ab Juli 2026 korrekt ein, inklusive der Folgen, wenn der Nachweis fehlt.
Was Eigenbemühungen rechtlich bedeuten
Eigenbemühungen bezeichnet die Pflicht, aktiv an der eigenen Jobsuche mitzuwirken, etwa durch Bewerbungen, Vermittlungsangebote oder Jobbörsen. Für Arbeitslosengeld I ist das in § 138 Absatz 1 Nummer 2 SGB III als Voraussetzung von Arbeitslosigkeit im Rechtssinn verankert.¹
Im Rahmen der Eigenbemühungen hat die oder der Arbeitslose alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen. Dazu gehören laut Gesetz die Erfüllung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung, die Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte und die Nutzung der Selbstinformationseinrichtungen der Agentur für Arbeit, etwa der Jobbörse vor Ort.¹
Wie oft du dich bewerben musst und in welcher Form du das nachweist, steht nicht im Gesetzestext selbst. Das legt deine individuelle Eingliederungsvereinbarung nach § 37 SGB III fest. Kommt keine Vereinbarung zustande, kann die Agentur die Eigenbemühungen ersatzweise per Verwaltungsakt festsetzen.²
Bei Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung gilt der Grundsatz des Forderns nach § 2 SGB II: Du musst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden.³ Konkretisiert wird das im Kooperationsplan nach § 15 SGB II. Dort hält das Jobcenter fest, welche Eigenbemühungen du mindestens unternehmen und nachweisen musst.⁴
ALG I und Bürgergeld/Grundsicherung im Vergleich
Beide Systeme verlangen Eigenbemühungen dem Grunde nach, konkretisiert wird das aber unterschiedlich:
Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) | Rechtsgrundlage: § 138 SGB III¹ | Konkretisiert durch: Eingliederungsvereinbarung² | Sanktion bei fehlendem Nachweis: Sperrzeit 2 Wochen (§ 159 Abs. 5 SGB III)⁸
Die Bundesagentur für Arbeit stellt ein offizielles Formular mit dem Titel "Nachweis von Eigenbemühungen" bereit. Du füllst es aus und schickst es über die BA-mobil-App direkt an deine Vermittlungsfachkraft.⁵ Das Formular fragt pro Bewerbung drei Angaben ab:
Monat der Bewerbung
Arbeitgeber
Tätigkeit beziehungsweise Beruf
Eine Spalte für das genaue Tagesdatum, den Bewerbungsweg oder eingegangene Rückmeldungen enthält das amtliche Formular nicht.⁵ Ob deine Agentur oder dein Jobcenter zusätzlich eine formlose, ausführlichere Liste akzeptiert, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft im Einzelfall. Frag im Zweifel direkt nach und halte dich an das, was in deinem Kooperationsplan oder Bescheid steht.
Praktische Vorlage für die eigene Übersicht (keine amtliche Pflicht)
Unabhängig vom amtlichen Formular hilft eine eigene, ausführlichere Liste, den Überblick zu behalten, gerade bei vielen Bewerbungen. Das ist eine Empfehlung für dich selbst, keine gesetzliche Vorgabe:
Datum | Wann du dich beworben hast
Unternehmen | Name des Arbeitgebers
Stelle | Bezeichnung der Position
Weg | Online-Portal, E-Mail, Post oder persönlich
Status | Noch offen, Rückmeldung erhalten, abgelehnt, Gespräch
Diese fünf Spalten sind eine praktische Selbsthilfe, kein gesetzlich vorgeschriebenes Format. Verlangt dein Jobcenter zusätzliche oder andere Angaben, gilt das, was in deinem Kooperationsplan oder Bescheid steht, nicht diese Vorlage.
Die Reform ab 1. Juli 2026: was sich wirklich ändert
Am 1. Juli 2026 ist der größte Teil der Grundsicherungsreform in Kraft getreten. Bürgergeld heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Grundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das der Bundestag am 5. März 2026 mit 320 Ja- zu 268 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen hat.⁷
Für Eigenbemühungen bedeutet die Reform vor allem eins: mehr Konkretisierung statt vager Vorgaben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt es so: "Sind z. B. Bewerbungen festgehalten, werden aber nicht erbracht, bestimmt künftig das Jobcenter, wie viele Bewerbungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind und wie das nachzuweisen ist."⁶
Was das NICHT bedeutet: Es gibt keine im Gesetz festgelegte, bundesweit einheitliche Liste an Pflichtangaben wie Datum, Unternehmen, Stellenbezeichnung, Bewerbungsweg und Rückmeldung. Diese Behauptung kursiert auf einigen Ratgeberseiten, lässt sich aber weder im Gesetzestext noch im FAQ des Bundesministeriums noch in der Weisungsübersicht der Bundesagentur belegen. Maßgeblich bleibt dein persönlicher Kooperationsplan oder Bescheid.
Was passiert, wenn du Eigenbemühungen nicht nachweist
Die Folgen sind gesetzlich festgelegt und unterscheiden sich nach Leistungsart.
Arbeitslosengeld I: Sperrzeit von zwei Wochen, wenn du trotz Rechtsfolgenbelehrung die geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist (§ 159 Abs. 5 SGB III).⁸
Bürgergeld / Grundsicherung: Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent bei einer Pflichtverletzung (§ 31a SGB II).⁹
Bei der 30-Prozent-Minderung nennt das Gesetz keine feste Monatszahl. Die Kürzung gilt so lange, bis du deine Pflichten erfüllst oder glaubhaft machst, sie künftig zu erfüllen.⁹ Die verbreitete Angabe "30 Prozent für drei Monate" lässt sich im aktuellen Gesetzestext nicht finden und sollte nicht als feste Regel verstanden werden.
Bewerbungskosten über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III)
Die Agentur für Arbeit kann Kosten für Bewerbungsunterlagen, Fahrtkosten oder Dokumente aus dem Vermittlungsbudget übernehmen. Der Gesetzestext spricht von "angemessenen Kosten", nennt aber keine konkreten Eurobeträge oder Pauschalen.¹⁰
Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget hast du keinen Anspruch.¹¹ Es ist eine reine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob und in welcher Höhe sie Kosten übernimmt.
Wichtig: Sprich mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor dir Kosten entstehen. Nur dann besteht überhaupt die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Erstattung.¹¹ Feste Pauschalbeträge nennt die Bundesagentur auf ihrer aktuellen Verbraucherseite nicht. Im Internet kursierende Zahlen dazu sind veraltet und nicht verlässlich.
Lebenslauf und Anschreiben als Teil deiner Eigenbemühungen
Ein aktueller Lebenslauf gehört zu jeder Bewerbung, die du als Eigenbemühung nachweisen willst. Für Bewerbungen ans Arbeitsamt empfiehlt sich ein tabellarisches, antichronologisches Format auf maximal zwei Seiten, mit einer kurz erklärten Lücke statt Schweigen. Die genaue Vorlage samt Muster-Lebenslauf zeigt der Artikel Lebenslauf fürs Arbeitsamt.
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Hinweis (Stand: Juli 2026): Dieser Artikel informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind immer dein Bescheid beziehungsweise dein Kooperationsplan und die Auskunft deiner Agentur für Arbeit oder deines Jobcenters. Die Rechtslage kann sich ändern, alle Angaben sind mit den oben verlinkten Quellen belegt.
Häufige Fragen
Muss ich als Bürgergeld-Bezieher jede Bewerbung einzeln nachweisen?
Was genau du nachweisen musst, legt dein Kooperationsplan oder Bescheid fest, nicht das Gesetz selbst. Seit dem 1. Juli 2026 muss dein Jobcenter Art, Häufigkeit, Form und Frist konkret bestimmen, statt nur vage "ausreichende Bewerbungsbemühungen" zu fordern.
Reicht das amtliche BA-Formular als Nachweis?
Das Formular "Nachweis von Eigenbemühungen" fragt Monat, Arbeitgeber und Tätigkeit ab und lässt sich per BA-mobil-App einreichen. Ob dein Jobcenter zusätzliche Angaben verlangt, entscheidet die Vermittlungsfachkraft im Einzelfall.
Was droht, wenn ich meine Eigenbemühungen nicht nachweise?
Bei Arbeitslosengeld I droht eine Sperrzeit von zwei Wochen. Bei Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung mindert sich der Regelbedarf um 30 Prozent, bis du die Pflicht erfüllst oder glaubhaft machst, sie künftig zu erfüllen.
Zahlt das Arbeitsamt meine Bewerbungskosten?
Möglich, aber ohne Rechtsanspruch. Über das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III kann die Agentur für Arbeit Kosten übernehmen, entscheidet aber im Einzelfall. Sprich vorher mit deiner Vermittlungsfachkraft, bevor Kosten entstehen.
Was hat sich am 1. Juli 2026 wirklich geändert?
Bürgergeld heißt seitdem Grundsicherungsgeld. Inhaltlich müssen Jobcenter Eigenbemühungen jetzt konkret statt vage festlegen. Eine bundesweit einheitliche Liste an Pflichtangaben wie Datum, Unternehmen oder Bewerbungsweg gibt es nicht, das ist eine verbreitete, aber unbelegte Vereinfachung.