Der Familienstand war in deutschen Lebensläufen jahrzehntelang Pflichtangabe. Seit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG, in Kraft seit 18. August 2006) hat sich das grundlegend geändert: Die Angabe ist freiwillig, und der moderne Standard lautet weglassen. Die Bundesagentur für Arbeit benennt ausdrücklich, dass "Angaben zur Familie und Staatsangehörigkeit freiwillig" sind.¹
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität (§ 1 AGG). Der Familienstand selbst ist kein direkt genanntes Merkmal im AGG, ist aber mittelbar relevant: Der Familienstand kann mit dem Geschlecht korrelieren, etwa wenn "verheiratet, 2 Kinder" bei einer jungen Frau als Indiz für eine potenzielle Schwangerschaft gelesen wird. Fragen nach Familienplanung im Vorstellungsgespräch gelten als unzulässig.²
Wichtig: Das AGG verbietet nicht, den Familienstand anzugeben. Es hat das rechtliche Klima geschaffen, in dem kein Gesetz diese Angabe mehr fordert und ihr Weglassen keine Nachteile hat. Overclaim wäre zu sagen, das AGG "verbiete" die Angabe oder zwinge Arbeitgeber, sie zu ignorieren.
Vor 2006 war der Familienstand in deutschen Lebensläufen üblich. Er stand neben Name, Adresse und Geburtsdatum als fester Bestandteil der persönlichen Daten. Nach der AGG-Einführung setzte eine klare Entwicklung hin zur Nichtangabe ein.
Karrierebibel formuliert es direkt: "Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 ist der Familienstand im Lebenslauf keine Pflichtangabe mehr, sondern komplett freiwillig." Die heutige Einschätzung: "überholt und veraltet."³ Stepstone nennt ihn "Privatsache".⁴ cvmaker.de empfiehlt: Nur angeben, wenn die Stellenanzeige ihn explizit verlangt.⁵
Quantitative Studien zum Anteil von Lebensläufen mit oder ohne Familienstand liegen nicht vor. Der Wandel ist durch übereinstimmende Karrieremedien belegt, nicht durch Primärforschung.
Es gibt Situationen, in denen die Angabe vertretbar oder sogar sinnvoll ist:
In allen anderen Fällen gilt: weglassen. Es gibt keinen Nachteil, den Familienstand nicht anzugeben. Es gibt aber Diskriminierungsrisiken, ihn anzugeben. Die Entscheidung liegt bei dir.
Die persönlichen Daten im modernen deutschen Lebenslauf umfassen: vollständiger Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und optional das Geburtsdatum. Das reicht für die Kontaktaufnahme und ist die tatsächlich relevante Information.
Mit dem LebenslaufHeld-Editor kannst du die persönlichen Daten individuell anpassen und entscheiden, welche Angaben du einbindest. Das fertige PDF kostet ab 2,99 Euro ohne Wasserzeichen. Mehr dazu unter /lebenslauf-erstellen.
Mehr zu persönlichen Angaben findest du unter /themen/geburtsdatum (Geburtsdatum im Lebenslauf) und /themen/bewerbungsfoto (Foto und AGG-Rechtslage). Zum Gesamtaufbau des Lebenslaufs: /themen/tabellarischer-lebenslauf.
1. Bundesagentur für Arbeit: Lebenslauf (abgerufen 26.06.2026)
2. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Zugang zum Arbeitsleben
3. Karrierebibel: Familienstand im Lebenslauf
4. Stepstone: Persönliche Daten im Lebenslauf
5. cvmaker.de: Familienstand im Lebenslauf
6. AGG Gesetzestext, § 1 (gesetze-im-internet.de)
Nein. Seit dem AGG 2006 ist der Familienstand freiwillig. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt: Angaben zur Familie sind freiwillig. Der moderne Standard lautet weglassen.
Nein. Kein Arbeitgeber darf eine Ablehnung auf das Fehlen des Familienstands stützen. Das Weglassen ist heute völlig normal.
Wenn du den Familienstand aus irgendeinem Grund angibst, dann präzise: "geschieden". Aber in den meisten Fällen ist weglassen die bessere Wahl.
Nein. Anzahl, Alter oder Namen der Kinder sind Privatsache und gehören nicht in den Lebenslauf. Auch Fragen dazu im Vorstellungsgespräch sind nach AGG unzulässig.
Das ist eine weitverbreitete Fehlannahme. Es ist weder nötig noch empfehlenswert, auf Flexibilität über den Familienstand hinzuweisen. Im Gespräch kannst du Verfügbarkeit direkt ansprechen.
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