Geburtsdatum im Lebenslauf: Angeben oder weglassen?

Das Geburtsdatum gehört zu den persönlichen Angaben, die in deutschen Lebensläufen jahrzehntelang Standard waren. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht: Kein Gesetz verpflichtet Bewerber, ihr Alter offenzulegen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, seit 18. August 2006) schützt vor Diskriminierung wegen des Alters (§ 1 AGG), ohne direkt vorzuschreiben, welche Angaben in den Lebenslauf gehören.¹ Trotzdem ist das Geburtsdatum in Deutschland weiterhin konventionell und wird von vielen Karriereexperten empfohlen. Wer es weglassen will, hat dazu das Recht.

Stand: September 2026

Rechtliche Grundlage: Freiwilligkeit belegt

Stepstone stellt fest: "die Angabe des Geburtsdatums freiwillig ist."² Karrierebibel empfiehlt die Angabe trotzdem, mit dem Argument, das Alter sei ohnehin aus Foto und Berufsverlauf erkennbar.³ Die Bundesagentur für Arbeit listet das Geburtsdatum auf ihrer Lebenslauf-Seite als übliche Angabe, bezeichnet es aber separat als nicht zur Pflicht gehörig, anders als Name, Anschrift und Kontaktdaten.⁴

Das AGG schützt Alter als Merkmal (§ 1 AGG). Es verbietet nicht, das Geburtsdatum anzugeben. Es beschreibt aber das Diskriminierungsrisiko aus der Offenbarung des Alters: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht wegen des Alters benachteiligen (§ 7 AGG). Wer sein Geburtsdatum nicht angeben will, hat dafür ein sachliches Argument.

Warum viele es trotzdem angeben

In Deutschland ist das Geburtsdatum als Konvention tief verankert. Die meisten Personaler erwarten es, weil es seit Jahrzehnten Standard ist. Das Weglassen fällt auf, auch wenn es kein Fehler ist.

Karrierebibel formuliert es pragmatisch: Das Alter wird ohnehin aus dem Bewerbungsfoto und dem Zeitraum der Berufserfahrung erkennbar. Wer also 25 oder 55 aussieht und entsprechend lange Berufsbiografie hat, gibt mit dem Weglassen des Geburtsdatums kaum noch Schutz.³ Das ist ein praktisches Argument, kein juristisches.

Wann das Weglassen sinnvoll ist

Das Weglassen des Geburtsdatums ist vertretbar und nicht angreifbar, wenn du:

Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen des Alters. Ob eine konkrete Auswahlentscheidung dagegen verstößt, muss anhand der Umstände geprüft werden; das Gesetz enthält keine allgemeine Pflichtangabenliste für Lebensläufe.

Format: So gibst du das Geburtsdatum an

Wenn du es angibst, dann in den persönlichen Daten, ganz oben im Lebenslauf. Das Format ist einheitlich und präzise:

Geburtsort und Staatsangehörigkeit sind laut Bundesagentur für Arbeit freiwillig.⁴ Wer den Geburtsort angibt, tut das aus Konvention, nicht aus rechtlicher Pflicht.

Was neben dem Geburtsdatum in die persönlichen Daten gehört

Für die Kontaktaufnahme braucht der Arbeitgeber deinen Namen und eine verlässliche Kontaktmöglichkeit, etwa E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Weitere Angaben richten sich nach der Ausschreibung und deiner Entscheidung. Mit dem LebenslaufHeld-Editor baust du deine persönlichen Daten individuell zusammen, PDF ab 2,99 Euro. Demo-Editor starten.

Mehr zu persönlichen Angaben: /themen/familienstand (Familienstand: freiwillig), /themen/bewerbungsfoto (Foto und AGG). Zum Lebenslaufaufbau insgesamt: /themen/tabellarischer-lebenslauf.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich mein Geburtsdatum im Lebenslauf angeben?

Nein. Das Geburtsdatum ist in Deutschland freiwillig. Kein Gesetz verlangt es. Es ist aber nach wie vor Konvention, und das Weglassen fällt auf.

Kann ich das Geburtsdatum weglassen, um Altersdiskriminierung zu vermeiden?

Ja, das ist ein legitimer Grund. Das AGG schützt vor Diskriminierung wegen Alters (§ 1 AGG), und wer das Geburtsdatum nicht preisgibt, setzt diesen Schutz praktisch um. Ob eine konkrete Entscheidung eine Altersdiskriminierung darstellt, hängt vom Einzelfall ab.

In welchem Format kommt das Geburtsdatum in den Lebenslauf?

Als vollständiges Datum: "14. März 1991" oder "14.03.1991". In den persönlichen Daten ganz oben im Lebenslauf.

Muss ich auch den Geburtsort angeben?

Nein. Der Geburtsort ist freiwillig. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt: Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Familie sind freiwillig. Der Geburtsort wird in modernen Lebensläufen oft weggelassen.

Werden mich Unternehmen ablehnen, weil ich kein Geburtsdatum angebe?

Für den gewöhnlichen Bewerbungslebenslauf ist die Angabe freiwillig. Wie ein einzelnes Unternehmen das bewertet, lässt sich nicht vorhersagen. Du kannst es nachholen, wenn du Bedenken hast, aber die Entscheidung liegt bei dir.

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