Das Geburtsdatum gehört zu den persönlichen Angaben, die in deutschen Lebensläufen jahrzehntelang Standard waren. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht: Kein Gesetz verpflichtet Bewerber, ihr Alter offenzulegen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG, seit 18. August 2006) schützt vor Diskriminierung wegen des Alters (§ 1 AGG), ohne direkt vorzuschreiben, welche Angaben in den Lebenslauf gehören.¹ Trotzdem ist das Geburtsdatum in Deutschland weiterhin konventionell und wird von vielen Karriereexperten empfohlen. Wer es weglassen will, hat dazu das Recht.
Stepstone stellt fest: "die Angabe des Geburtsdatums freiwillig ist."² Karrierebibel empfiehlt die Angabe trotzdem, mit dem Argument, das Alter sei ohnehin aus Foto und Berufsverlauf erkennbar.³ Die Bundesagentur für Arbeit listet das Geburtsdatum auf ihrer Lebenslauf-Seite als übliche Angabe, bezeichnet es aber separat als nicht zur Pflicht gehörig, anders als Name, Anschrift und Kontaktdaten.⁴
Das AGG schützt Alter als Merkmal (§ 1 AGG). Es verbietet nicht, das Geburtsdatum anzugeben. Es beschreibt aber das Diskriminierungsrisiko aus der Offenbarung des Alters: Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht wegen des Alters benachteiligen (§ 7 AGG). Wer sein Geburtsdatum nicht angeben will, hat dafür ein sachliches Argument.
In Deutschland ist das Geburtsdatum als Konvention tief verankert. Die meisten Personaler erwarten es, weil es seit Jahrzehnten Standard ist. Das Weglassen fällt auf, auch wenn es kein Fehler ist.
Karrierebibel formuliert es pragmatisch: Das Alter wird ohnehin aus dem Bewerbungsfoto und dem Zeitraum der Berufserfahrung erkennbar. Wer also 25 oder 55 aussieht und entsprechend lange Berufsbiografie hat, gibt mit dem Weglassen des Geburtsdatums kaum noch Schutz.³ Das ist ein praktisches Argument, kein juristisches.
Das Weglassen des Geburtsdatums ist vertretbar und nicht angreifbar, wenn du:
Kein Arbeitgeber darf eine Ablehnung auf das Fehlen des Geburtsdatums stützen, ohne gegen § 7 AGG zu verstoßen. In der Praxis wird es aber selten so transparent kommuniziert.
Wenn du es angibst, dann in den persönlichen Daten, ganz oben im Lebenslauf. Das Format ist einheitlich und präzise:
Geburtsort und Staatsangehörigkeit sind laut Bundesagentur für Arbeit freiwillig.⁴ Wer den Geburtsort angibt, tut das aus Konvention, nicht aus rechtlicher Pflicht.
Pflichtangaben im praktischen Sinne (ohne diese ist Kontaktaufnahme unmöglich): vollständiger Name, aktuelle Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Alles andere ist freiwillig. Mit dem LebenslaufHeld-Editor baust du deine persönlichen Daten individuell zusammen, PDF ab 2,99 Euro unter /lebenslauf-erstellen.
Mehr zu persönlichen Angaben: /themen/familienstand (Familienstand: freiwillig), /themen/bewerbungsfoto (Foto und AGG). Zum Lebenslaufaufbau insgesamt: /themen/tabellarischer-lebenslauf.
1. AGG Gesetzestext, § 1 Geschützte Merkmale (gesetze-im-internet.de)
2. Stepstone: Persönliche Daten im Lebenslauf
3. Karrierebibel: Persönliche Daten im Lebenslauf
4. Bundesagentur für Arbeit: Lebenslauf (abgerufen 26.06.2026)
Nein. Das Geburtsdatum ist in Deutschland freiwillig. Kein Gesetz verlangt es. Es ist aber nach wie vor Konvention, und das Weglassen fällt auf.
Ja, das ist ein legitimer Grund. Das AGG schützt vor Diskriminierung wegen Alters (§ 1 AGG), und wer das Geburtsdatum nicht preisgibt, setzt diesen Schutz praktisch um. Kein Arbeitgeber darf die fehlende Angabe als Ablehnungsgrund nutzen.
Als vollständiges Datum: "14. März 1991" oder "14.03.1991". In den persönlichen Daten ganz oben im Lebenslauf.
Nein. Der Geburtsort ist freiwillig. Die Bundesagentur für Arbeit bestätigt: Angaben zur Staatsangehörigkeit und zur Familie sind freiwillig. Der Geburtsort wird in modernen Lebensläufen oft weggelassen.
Rechtlich dürfen sie das nicht. Praktisch ist es möglich, dass ein konservatives Unternehmen es anders bewertet. Du kannst es nachholen, wenn du Bedenken hast, aber die Entscheidung liegt bei dir.
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