Minijob-Reform 2026: Was gilt, was geplant ist

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht übergeben. Eine der 33 Empfehlungen darin: den beitragsfreien Sonderstatus von Minijobs abschaffen, außer für Schülerinnen und Schüler. Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas haben angekündigt, alle Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen.

Geändert hat sich bislang nichts. Die Minijob-Zentrale stellt klar: Die Empfehlungen haben "noch keine Rechtswirkung." Kein Gesetzentwurf, kein beschlossener Termin. Dieser Artikel zeigt dir, was heute unverändert gilt, was eine Umsetzung konkret bedeuten würde und was du jetzt schon vorbereiten kannst.

Was heute gilt, Stand Juli 2026

Die Regeln für Minijobs haben sich zum 1. Januar 2026 an den gestiegenen Mindestlohn angepasst. Die Verdienstgrenze liegt seit dann bei 603 Euro pro Monat (Jahreslimit: 7.236 Euro). Der Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde, was rechnerisch etwa 43 Arbeitsstunden pro Monat erlaubt. Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und passt sich bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch an.

Laut Minijob-Zentrale arbeiten in Deutschland rund 6,8 Millionen Menschen in einem Minijob (Stand: 31. März 2026). Davon haben 3,56 Millionen zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Hauptstelle und nutzen den Minijob als Nebenverdienst (Stand: Dezember 2025).

Quelle: Minijob-Zentrale, DRV Baden-Württemberg (22.12.2025).

Was die Kommission empfohlen hat und wer dahintersteht

Die Bundesregierung hatte eine 13-köpfige Alterssicherungskommission (ASK) eingesetzt, die nach rund 5,5 Monaten Arbeit und etwa 150 Sitzungen ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt hat. Zur Minijob-Frage lautet die Kernempfehlung: Geringfügige Beschäftigung soll ohne Opt-out-Möglichkeit in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, und ihr steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sonderstatus soll entfallen. Ausgenommen bleiben sollen lediglich Schülerinnen und Schüler.

Merz und Bas haben auf der Pressekonferenz am 23. Juni 2026 erklärt, alle 33 Empfehlungen vollständig umsetzen zu wollen. Bundesarbeitsministerin Bas: "Es gibt kein Rosinenpicken jetzt." Angestrebter Zeitplan: Gesetzgebung im zweiten Halbjahr 2026, Inkrafttreten frühestens 2027.

Nicht alle ziehen mit. BDA-Präsident Rainer Dulger sagte dazu: "Minijobs verdrängen keine Vollzeitstellen, sondern aktivieren Arbeitspotential." Der Dehoga bezeichnete die Empfehlung als "Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts." ver.di-Chef Frank Werneke dagegen: "Der Vorschlag, Minijobs abzuschaffen, ist absolut richtig."

Was sich für dich ändern würde, falls es kommt

Wer heute einen Minijob hat, zahlt in aller Regel keine oder nur geringe Rentenversicherungsbeiträge (wer das Opt-out nicht zurückgegeben hat, zahlt gar nichts in die RV). Bei einer Umsetzung der Empfehlung würden Minijobber ab dem ersten Euro voll sozialversicherungspflichtig: Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) schätzt den monatlichen Vorteil, den der bisherige Sonderstatus bringt, auf rund 130 Euro. Das ist eine Näherung; der genaue Wert hängt von Steuerklasse und individueller Situation ab. Wie eine Übergangsregelung für bestehende Minijob-Verhältnisse aussehen könnte, ist noch völlig offen.

Frauen sind besonders betroffen: 55,9 Prozent der gewerblichen Minijobs und 86,9 Prozent der Haushalts-Minijobs werden von Frauen ausgeübt (Quelle: Minijob-Zentrale Q1/2026).

Eine Änderung ab 1. Juli 2026 ist bereits beschlossen

Unabhängig von der Reformdiskussion gibt es eine bereits beschlossene Einzelmaßnahme: Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobber, die sich bisher von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, diese Befreiung einmalig und unwiderruflich zurückgeben und damit wieder eigene Rentenbeiträge einzahlen.

Das hat mit der Empfehlung der Kommission direkt nichts zu tun, ist aber für alle interessant, die ihre spätere Rente aufbessern wollen, ohne auf einen Minijob verzichten zu müssen.

Zeitlinie: Wann passiert was?

Hier der Stand aller relevanten Daten, soweit sie belegt sind:

Es gibt noch keinen Gesetzentwurf. Es gibt keinen parlamentarischen Beschluss. Bis eine Änderung in Kraft tritt, bleibt alles wie bisher.

Was du jetzt schon tun kannst

Abwarten ist keine schlechte Strategie, aber Vorbereitung kostet nichts. Drei Schritte, die jetzt Sinn ergeben:

Gerade beim erstmaligen Wechsel in eine reguläre Stelle hilft eine klare Story, wie sie auch ein Quereinstieg braucht. Studierende mit Minijob finden den passenden Aufbau auf unserer Seite für den Werkstudenten-Lebenslauf. Falls du den Wechsel angehst: Mit LebenslaufHeld erstellst du Lebenslauf und Anschreiben in einem Schritt, ohne Abo, schon ab 2,99 Euro. Kostenlos im Editor starten.

Was du NICHT glauben solltest

Im Netz kursieren mehrere Fehlinformationen. Was nicht stimmt:

Quellen

Häufige Fragen

Gilt mein Minijob jetzt noch?

Ja. Es gibt weder einen Gesetzentwurf noch einen parlamentarischen Beschluss. Die Minijob-Zentrale stellt klar, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission 'noch keine Rechtswirkung' haben. Alle Regeln, einschließlich der Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat, gelten unverändert.

Ab wann könnte sich etwas ändern?

Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas haben Gesetzgebung für das zweite Halbjahr 2026 angepeilt. Inkrafttreten wäre frühestens 2027. Beides sind Absichtserklärungen, keine Rechtsnormen. Einen verbindlichen Termin gibt es Stand Juni 2026 nicht.

Was ist mit Schülerinnen und Schülern?

Die Empfehlung der Kommission sieht eine Ausnahme für Schülerinnen und Schüler vor. Das bedeutet: Ihr beitragsfreier Status soll laut Empfehlung bestehen bleiben. Aber auch das ist noch kein Gesetz.

Ich arbeite im Nebenjob auf Minijob-Basis. Bin ich betroffen?

Falls die Reform kommt: ja. Die Empfehlung macht keinen Unterschied zwischen Haupt- und Nebentätigkeit. Rund 3,56 Millionen der 6,8 Millionen Minijobber haben bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptstelle (Stand Dezember 2025). Sie alle wären betroffen, wenn der Sonderstatus entfällt.

Was ändert sich ab 1. Juli 2026 wirklich?

Unabhängig von der Reformdebatte: Minijobber, die sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diese Befreiung ab dem 1. Juli 2026 einmalig und unwiderruflich zurückgeben. Das ist eine bereits beschlossene Regelung.

Sollte ich jetzt meinen Lebenslauf aktualisieren?

Wenn du schon länger überlegst, vom Minijob in Teilzeit oder eine Festanstellung zu wechseln, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Ein fertiger Lebenslauf kostet nichts außer Zeit, und du bist sofort handlungsfähig, wenn sich die Lage ändert.

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