Bewerbung um einen Ausbildungsplatz

Dein Lebenslauf für die Pflegefachassistenz.

Du möchtest in die Pflege einsteigen? Zeig, was du schon mitbringst. Wähle deine Ausgangslage und sieh, wie Schule, praktische Erfahrung und Kenntnisse in deinen Lebenslauf passen.

Redaktion LebenslaufHeld · Aktualisiert am 28. September 2026

Wo stehst du gerade?

Wähle das Beispiel, das zu deinem Einstieg passt.

Alle Personen und Einrichtungen in den Beispielen sind frei erfunden.

LebenslaufFiktives Beispiel

Mara Muster

Mannheim · mara@example.com

Mein Ziel

Ich möchte eine Ausbildung in der Pflegefachassistenz beginnen. Aus dem Schulsanitätsdienst bringe ich erste Erfahrung darin mit, anderen ruhig und aufmerksam zu helfen.

Schule

09/2021 bis 07/2026Hauptschulabschluss

Gemeinschaftsschule Beispielstadt

Ehrenamt

Schulsanitätsdienst, 09/2025 bis 07/2026: Mitschülerinnen und Mitschüler bei kleineren Verletzungen betreut.

Kenntnisse

Deutsch: Muttersprache

Erste-Hilfe-Kurs, Beispiel-Bildungszentrum, 2025

Meinen Lebenslauf beginnen

Das Beispiel begleitet dich im Editor. Deine eigenen Felder bleiben leer.

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Für deinen Lebenslauf

Deine Schule ist ein guter Anfang.

Beginne mit deinem Schulabschluss. Nenne danach Nebenjobs oder ehrenamtliche Aufgaben, falls du welche hast. Du brauchst keine Pflegeerfahrung zu erfinden, um dich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben.

  • Schulabschluss mit Schule und Zeitraum nennen. Bei einem geplanten Abschluss ergänzen: voraussichtlich.
  • Kenntnisse konkret beschreiben. Erste Hilfe gehört nur hinein, wenn du den Kurs tatsächlich besucht hast.
  • Deinen Grund für die Berufswahl im Anschreiben erklären, falls eines verlangt wird.
Eine Pflegeassistenz und eine ältere Frau unterhalten sich auf Augenhöhe an einem Tisch.

Deine Erfahrung in Worten

Eine Aufgabe sagt mehr als ein Schlagwort.

So könnte es für deine gewählte Ausgangslage aussehen. Passe das Beispiel an deine eigenen Erfahrungen an.

Noch ungenau

Ich bin hilfsbereit und kann gut mit Menschen.

Konkreter, wenn es stimmt

Im Schulsanitätsdienst Mitschülerinnen und Mitschüler bei kleineren Verletzungen betreut.

Das Beispiel passt nur mit eigener Erfahrung im Schulsanitätsdienst. Ohne diese Erfahrung weglassen oder durch eine echte Aufgabe ersetzen.

Vor dem Abschicken

Deine Unterlagen. Einmal abgleichen.

01

Lebenslauf

Kontaktdaten, Schule, tatsächliche Praxis und Kenntnisse. Zeiträume und Bezeichnungen mit deinen Zeugnissen abgleichen.

02

Nachweise

Geforderte Schul- und Arbeitszeugnisse bereitlegen. Welche weiteren Nachweise wann nötig sind, steht in der Ausschreibung oder erfährst du beim Träger.

03

Anschreiben, falls verlangt

Warum möchtest du in die Pflege? Warum diese Einrichtung? Beantworte beides mit eigenen Worten und einem konkreten Beispiel.

Hilfe zum Anschreiben ↗

Ausbildung ab 2027

Was sich ändert. Was du prüfen solltest.

Ausbildungsplatz und bisheriger Berufsabschluss sind zwei verschiedene Dinge. Orientiere deine Bewerbung an der konkreten Ausschreibung.

Schon qualifiziert? Zum Lebenslauf für Pflegehelfer ↗

Bundesweiter Start ab 2027

Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenz-Ausbildung beginnt ab 1. Januar 2027. Den konkreten Kursbeginn erfährst du beim Träger oder bei der Pflegeschule.1

Zugang und Dauer

Vorgesehen sind 18 Monate in Vollzeit, in Teilzeit bis zu 36 Monate. Zugang ist mit Hauptschulabschluss, gleichwertigem Schulabschluss oder abgeschlossener Berufsausbildung möglich. Ohne diese Abschlüsse braucht es eine positive, sachlich begründete Prognose der Pflegeschule.2

Übergangsregeln beachten

Landesrechtliche Ausbildungen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen noch weiterlaufen. Deshalb entscheidet die konkrete Ausschreibung, für welche Ausbildung du dich bewirbst.3

Offene Fragen

Bevor du dich bewirbst.

Welche Berufsbezeichnung schreibe ich in die Bewerbung?

Für den gewünschten Ausbildungsplatz übernimmst du die Bezeichnung aus der Ausschreibung. Bei bisherigen Tätigkeiten und Abschlüssen bleibst du bei den tatsächlichen Bezeichnungen aus Vertrag und Zeugnis. Ein gewünschter Ausbildungsabschluss ist noch kein erworbener Abschluss.

Ich habe schon eine Pflegehelfer-Ausbildung. Muss ich neu anfangen?

Nicht automatisch. § 50 PflFAssG schützt bestimmte nach Landesrecht erteilte Erlaubnisse und gleichwertige Abschlusszeugnisse. Dazu gehören Voraussetzungen zur Ausbildungsdauer und zum Abschlusszeitpunkt. Kläre bei der zuständigen Landesbehörde, was für deinen Abschluss gilt. Im Lebenslauf nennst du zunächst die Bezeichnung aus deinem Zeugnis.4

Kann meine Erfahrung die Ausbildung verkürzen?

Unter den Voraussetzungen von § 11 PflFAssG können Vorbildung oder Berufspraxis auf Antrag berücksichtigt werden. Die Tätigkeit allein garantiert keine Verkürzung. Sammle Nachweise zu Dauer, Umfang und Aufgaben und kläre den passenden Weg mit Pflegeschule und zuständiger Stelle.2

Welches Deutschniveau muss in meinen Lebenslauf?

Gib deine Deutschkenntnisse ehrlich an und nenne ein vorhandenes Zertifikat. Das Gesetz verlangt ausreichende Deutschkenntnisse, legt aber kein allgemeines B1- oder B2-Niveau fest. Prüfe die konkrete Anforderung der Schule oder des Trägers.5

Brauche ich ein Anschreiben und weitere Nachweise?

Richte dich nach der Ausschreibung. Wenn ein Anschreiben verlangt wird, erkläre deine Motivation und belege sie mit einer eigenen Erfahrung. Welche Zeugnisse und weiteren Nachweise wann nötig sind, sagt dir Schule oder Träger. Gesundheitsunterlagen gehören nicht als medizinische Angaben in deinen Lebenslauf.

Quellen & Einordnung

Rechtsstand geprüft am 28. September 2026. Die Muster und Formulierungstipps sind redaktionelle Beispiele.

  1. BMG: Rahmenpläne für die Pflegefachassistenzausbildung, 30.06.2026
  2. BIBB: Häufige Fragen zur Pflegefachassistenz, Zugang, Dauer und Verkürzung
  3. Pflegefachassistenzgesetz, § 52: Übergangsvorschriften
  4. Pflegefachassistenzgesetz, § 50: Fortgeltung der Berufsbezeichnung, Fassung ab 2027 bei buzer.de
  5. Pflegefachassistenzgesetz, §§ 2 und 10: persönliche Voraussetzungen, Fassung ab 2027 bei buzer.de

Die Vorgaben deines Trägers und die Prüfung durch Schule oder zuständige Behörde bleiben maßgeblich.