Die Pflegefachassistenz ist ein neuer Ausbildungsberuf in der Pflege. Er startet bundesweit am 1. Januar 2027. Vorher hieß die Ausbildung in jedem Bundesland anders, zum Beispiel Pflegehelfer, Pflegeassistenz oder Altenpflegehelfer. Ab 2027 gilt überall der gleiche Name und die gleiche Ausbildung. Du bewirbst dich damit meist um einen Ausbildungsplatz, nicht um eine fertige Stelle. Dein Lebenslauf muss trotzdem überzeugen. Er soll drei Dinge zeigen: deinen Schulabschluss, deine bisherige Praxis und dein Deutsch-Niveau. Mit einem klaren Aufbau zeigst du der Pflegeschule oder dem Träger, dass du bereit bist, auch ohne fertige Pflegeausbildung.
Stand: August 2026
Das folgende Beispiel ist frei erfunden. Elif Muster ist eine fiktive Persona, kein echter Mensch. Es zeigt, wie ein Lebenslauf für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz Pflegefachassistenz aufgebaut sein kann, auch ohne abgeschlossene Pflegeausbildung.

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird von vielen Trägern verlangt, im Gesetz selbst steht dazu aber nur der Begriff Zuverlässigkeit, kein Führungszeugnis als Wort. Der Nachweis für Masernschutz ist für den Einsatz im Krankenhaus gesetzlich sicher vorgeschrieben. Für Pflegeheim und ambulanten Dienst hängt es von der einzelnen Einrichtung ab, ob sie ihn zusätzlich verlangt.
Bundeseinheitliche Ausbildung Pflegefachassistenz ab 1. Januar 2027, 18 Monate Vollzeit oder bis zu 36 Monate Teilzeit. Zugang mit Hauptschulabschluss, in Ausnahmefällen auch ohne Schulabschluss.
Die Pflegefachassistenz ist ein neuer, bundeseinheitlicher Ausbildungsberuf in der Pflege. Er gilt ab dem 1. Januar 2027 und ersetzt 27 verschiedene Regelungen der Bundesländer.
Normalerweise reicht ein Hauptschulabschluss. Auch ohne Schulabschluss ist der Einstieg möglich, wenn die Pflegeschule eine positive Prognose stellt, das heißt: wenn sie dir zutraut, die Ausbildung zu schaffen.
Die Ausbildung dauert 18 Monate in Vollzeit oder bis zu 36 Monate in Teilzeit. Du hast gesetzlich Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Eine feste Summe nennt das Gesetz nicht, die Höhe legt dein Träger fest.
Wer eine solche Ausbildung rechtzeitig abschließt, darf die bisherige Berufsbezeichnung dauerhaft weiterführen (Bestandsschutz: du behältst deinen alten Titel). Oft ist zusätzlich eine verkürzte Ausbildung möglich. Mehr dazu auf der Seite Lebenslauf für Pflegehelfer.
Das Gesetz verlangt ausreichende Deutschkenntnisse, nennt aber kein festes Sprachniveau wie B1 oder B2. Die Pflegeschule entscheidet im Einzelfall. Gib dein Niveau im Lebenslauf ehrlich an, zum Beispiel Muttersprache, fließend oder ein Niveau wie B1.
Im Gesetz steht dazu nur der Begriff Zuverlässigkeit, ein Führungszeugnis wird dort nicht ausdrücklich verlangt. Viele Träger fordern es trotzdem bei der Einstellung. Frag am besten direkt bei der Pflegeschule oder dem Träger nach.
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