Kündigungsfrist berechnen: der Rechner nach § 622 BGB

Der Rechner nennt den nächstmöglichen Beendigungstermin nach § 622 BGB und den spätesten Tag, an dem die Kündigung dafür zugehen muss. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Berechnung läuft im Browser.

Wer kündigt oder gekündigt wird, hat zuerst eine Frage: Wann ist Schluss? Dieser Rechner beantwortet sie nach § 622 BGB. Du gibst ein, wer kündigt, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und wann die Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Heraus kommen der nächstmögliche Beendigungstermin, die beiden folgenden Termine und der Rechenweg im Klartext.

Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es geht nichts an einen Server, du brauchst kein Konto und es kostet nichts.

Stand: August 2026. Grundlage ist der Wortlaut der unten verlinkten Gesetzestexte, allen voran § 622 BGB.

Kurz erklärt: So rechnet das Tool

So rechnet das Tool

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und endet mit Ablauf des Tages, der dem Zugangstag entspricht (§§ 187, 188 BGB). Vier Wochen ab dem 30. August enden deshalb am 27. September, nicht am 30. September.

Erst danach kommt der Termin ins Spiel. Das Arbeitsverhältnis endet nicht am Tag des Fristablaufs, sondern am nächsten zulässigen Termin: beim Arbeitnehmer am 15. oder am Monatsende, beim Arbeitgeber am Monatsende. Nur in der Probezeit gibt es kein Raster, dort endet es taggenau zwei Wochen nach dem Zugang.

Fehlt der passende Tag im Zielmonat, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats (§ 188 Absatz 3 BGB). Eine Zwei-Monats-Frist ab dem 31. Dezember läuft deshalb bis zum 28. Februar, im Schaltjahr bis zum 29. Februar.

Die Staffel des Arbeitgebers nach § 622 Absatz 2 BGB

Je länger jemand im Betrieb ist, desto länger muss der Arbeitgeber kündigen. Diese Fristen gelten jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

Unter zwei Jahren Betriebszugehörigkeit gilt auch für den Arbeitgeber die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gilt die Staffel gar nicht, dort bleibt es bei den vier Wochen, solange im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht.

Zeiten vor dem 25. Geburtstag zählen mit

Im Gesetzestext steht bis heute ein Satz, nach dem Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr für die Staffel nicht mitzählen. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat diesen Satz mit Urteil vom 19. Januar 2010 in der Rechtssache C-555/07 für unanwendbar erklärt, weil er jüngere Beschäftigte wegen ihres Alters benachteiligt.

Dieser Rechner zählt deshalb die gesamte Betriebszugehörigkeit und fragt gar nicht erst nach einem Geburtsdatum. Wer eine Berechnung sieht, in der frühe Jahre fehlen, sollte genau hinschauen.

Was als Zugang zählt

Maßgeblich ist weder das Datum im Schreiben noch der Tag des Absendens. Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht (§ 130 Absatz 1 BGB). Zugegangen ist sie, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens verschiebt jeder Tag Verzögerung den möglichen Beendigungstermin, beim Raster aus 15. und Monatsende schnell um einen halben Monat. Zweitens sollte sich der Tag des Zugangs später belegen lassen, etwa durch persönliche Übergabe oder einen nachvollziehbaren Zustellweg.

Dazu kommt die Form: Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger erfüllt das nicht.

Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes steht

§ 622 BGB ist die Grundregel, nicht das letzte Wort. Ein Tarifvertrag kann abweichende Fristen festlegen (§ 622 Absatz 4 BGB). Ein einzelner Arbeitsvertrag darf längere Fristen vereinbaren, kürzere nur in den engen Fällen des § 622 Absatz 5 BGB.

Eine Grenze zieht § 622 Absatz 6 BGB: Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Deshalb hat der Rechner ein Feld für eine abweichende Frist. Trägst du sie ein, rechnet das Tool damit und stellt die gesetzliche Frist zum Vergleich daneben.

Was dieser Rechner nicht kann

Er rechnet mit den Angaben, die du einträgst, und mit den Fristen aus § 622 BGB. Das ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung deines Falls.

Nicht abgebildet sind zum Beispiel Sonderregeln für einzelne Personengruppen, ein Aufhebungsvertrag, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder Regelungen aus einem Tarifvertrag, den du nicht selbst eingetragen hast. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Was zählt als Zugang der Kündigung?

Der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger ankommt, nicht der Tag des Absendens und nicht das Datum im Brief. Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie zugeht (§ 130 Absatz 1 BGB). Zugegangen ist sie, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Und sie braucht die Schriftform, elektronisch geht es nicht (§ 623 BGB).

Welche Frist gilt in der Probezeit?

Zwei Wochen, wenn eine Probezeit vereinbart wurde, und längstens für die ersten sechs Monate (§ 622 Absatz 3 BGB). Diese Frist ist taggenau, es gibt also keinen festen Termin wie den 15. oder das Monatsende. Entscheidend ist, dass die Kündigung noch innerhalb der Probezeit zugeht. Der letzte Arbeitstag darf danach liegen.

Bekomme ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ich selbst kündige?

Das ist möglich. Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst und dadurch die Arbeitslosigkeit herbeiführt, riskiert eine Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. Sie beträgt nach § 159 SGB III grundsätzlich zwölf Wochen, in den dort genannten Fällen kürzer, und sie tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Entschieden wird das im Einzelfall von der Agentur für Arbeit, nicht von diesem Rechner. Wer Arbeitslosengeld beziehen will, klärt das am besten vorher dort.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis (§ 109 GewO). Es enthält mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Auf Verlangen muss es sich auch auf Leistung und Verhalten erstrecken, das ist das qualifizierte Zeugnis. In elektronischer Form ist die Erteilung ausgeschlossen.

Gilt für mich die Vier-Wochen-Frist oder die Staffel?

Die Staffel des § 622 Absatz 2 BGB gilt für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Kündigst du selbst, bleibt es bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, unabhängig davon, wie lange du im Betrieb bist, solange im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes steht.

Zählen Zeiten vor meinem 25. Geburtstag mit?

Ja. Der Satz im Gesetz, der sie ausnimmt, ist seit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Januar 2010 in der Rechtssache C-555/07 nicht anwendbar. Dieser Rechner zählt die gesamte Betriebszugehörigkeit und fragt nicht nach dem Geburtsdatum.

Kann im Arbeitsvertrag eine andere Frist stehen?

Ja. Längere Fristen darf ein Arbeitsvertrag vereinbaren, kürzere nur in den engen Fällen des § 622 Absatz 5 BGB. Ein Tarifvertrag kann eigene Fristen festlegen (§ 622 Absatz 4 BGB). Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist gelten als für den Arbeitgeber (§ 622 Absatz 6 BGB). Trag deine Frist im Rechner ein, dann rechnet er damit.

Ich halte die Kündigung für unwirksam. Wie viel Zeit habe ich?

Wer geltend machen will, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Diese Frist ist kurz. Wer das erwägt, sollte sich also zügig kundig machen.

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